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Plenarsitzung

Transkript

Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Terrororganisation Islamischer Staat besetzte ab 2014 vor allem Teile des Nordirak und verübte Völkermord an der dort wohnhaften Volksgruppe der Jesiden. Es ist daher richtig, dass der Deutsche Bundestag mit einstimmigem Beschluss im Januar 2023 die Gräueltaten des IS an Jesidinnen und Jesiden als Völkermord verurteilte. 

Der IS wurde 2017 in der Fläche besiegt. Der Deutsche Bundestag forderte die Bundesregierung daher auf, den jesidischen Gemeinden im Irak beim Wiederaufbau zerstörter Städte und Dörfer zur Seite zu stehen sowie die irakische Zentralregierung und die kurdische Regionalregierung dabei zu unterstützen, den geflüchteten Jesiden die Rückkehr in ihre Heimat zu ermöglichen. Des Weiteren wurde die Bundesregierung aufgefordert, Jesiden weiterhin unter Berücksichtigung ihrer nach wie vor andauernden Verfolgung und Diskriminierung im Rahmen des Asylverfahrens Schutz zu gewähren. 

Asylsuchende aus dem Irak haben in Deutschland im Rahmen des Asylverfahrens die Möglichkeit, individuelle Schutzgründe vorzutragen. Das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüft deren Vorliegen in jedem Einzelfall. Die Ausländerbehörden sind an die Entscheidungen des BAMF gebunden. Betroffene können die Entscheidung des BAMF unabhängig gerichtlich überprüfen lassen. Soweit im Ergebnis des Asylverfahrens kein Schutzgrund besteht, wird der Asylantrag durch das BAMF abgelehnt, und der abgelehnte Asylbewerber wird ausreisepflichtig. Die ausreisepflichtige Person ist, soweit sie nicht freiwillig ausreist, in den Irak abzuschieben. 

In seinem aktuellen Lagebericht vom Juni dieses Jahres stellte das Auswärtige Amt fest, dass es keine systematische Gruppenverfolgung der Volksgruppe der Jesiden im Irak gibt. Auch die oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung hat seit 2022 wiederholt entschieden, dass von einer Gruppenverfolgung von Jesiden im Irak nicht mehr auszugehen ist. 

Zusammenfassend ist damit festzuhalten, dass jesidischen Volkszugehörigen mit asylrechtlichem Schutz ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zusteht und keine Abschiebung droht. Ausreisepflichtige, deren Asylantrag mangels Schutzerfordernis hingegen abgelehnt wurde, müssen mit ihrer Abschiebung rechnen. Sachsen-Anhalt wird rechtlich mögliche Abschiebungen auch weiterhin umsetzen. - Vielen Dank.