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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 1

Wahl des Ministerpräsidenten

Wahlvorschlag Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/147


Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gemäß Artikel 65 der Landesverfassung wählt der Landtag den Ministerpräsidenten. Artikel 65 Abs. 1 der Landesverfassung lautet wie folgt - ich zitiere  :

„Der Ministerpräsident wird vom Landtag ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt.“

Nach Artikel 65 Abs. 2 Satz 1 der Landesverfassung ist zum Ministerpräsidenten gewählt, „wer im ersten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages“ auf sich vereinigt.

Gemäß Wahlvorschlag wird Herr Dr. Reiner Haseloff von den Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP für die Wahl zum Ministerpräsidenten vorgeschlagen. Damit liegt ein Wahlvorschlag für die Wahl des Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt vor.

Gibt es weitere Vorschläge? - Das sehe ich nicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Somit können wir nach Artikel 65 Abs. 1 der Landesverfassung in geheimer Abstimmung wählen. Auf dem Stimmzettel steht als Wahlvorschlag, den Abg. Herrn Dr. Reiner Haseloff zum Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt zu wählen.

Folgender Ablauf ist vorgesehen; das kennen Sie bereits von den Wahlen in der letzten Landtagssitzung am 6. Juli:

Sie haben zum einen die Möglichkeit, mit Ja zu stimmen. Davon brauchen wir mehr als 50 %; dann haben wir eine Mehrheit im ersten Wahlgang. Das zeichnet sich ab.

Zum anderen haben Sie die Möglichkeiten, mit Nein zu stimmen oder aber sich der Stimme zu enthalten.

Sparsame Menschen achten auch auf die Stifte. Jeder, der sich eingetragen hat, hätte seinen Stift bereits mitnehmen können. Dann hätten Sie keinen zweiten mehr gebaucht. Dazu müssen wir in der Verwaltung noch ein bisschen üben; damit wir sparsam mit unseren Geldern umgehen. Aber am Stenografentisch liegt noch ein Stift für Sie bereit, den Sie bitte für alle noch folgenden Wahlhandlungen benutzen. Diese Möglichkeit ist gegeben.

Sie werden von einem Schriftführer aufgerufen, erhalten hier vorn den Stimmzettel und gehen damit in die Wahlkabine. Dort vollziehen Sie Ihre Wahl. Dabei achten Sie bitte darauf, dass die Gültigkeit der abgegebenen Stimme gewährleistet ist. Sie sollten also davon absehen, irgendwelche anderen Dinge zu vermerken, herzliche Glückwünsche zu übermitteln oder zu unterschreiben. Ich glaube, das ist nicht so gut. Denn beschädigte oder mit Markierungen versehene Wahlzettel sind ungültig. Ich glaube, Sie alle sind gekommen, um Ihre gültige Stimme abzugeben. Es ist auch im Interesse des Landtages, ein deutliches Votum zu dokumentieren.

Logischerweise führe ich die Wahl nicht allein durch, sondern habe hierbei Unterstützung. Folgende Abgeordnete werden die Wahldurchführung unterstützen: Namensaufruf - Frau Sandra Hietel, Führen der Wählerliste - Herr Aldag und Frau Anger, Ausgabe der Stimmzettel - Herr Pott, Aufsicht an der Wahlkabine - Frau Koppehel, Aufsicht an der Wahlurne - Frau Dr. Richter-Airijoki.

Ich bitte die genannten Abgeordneten, ihr Amt und ihre Aufgaben zu übernehmen. Meine erste Aufgabe ist es, mich davon zu überzeugen, dass die Wahlurne leer ist. Ich richte meinen Blick dorthin. - Die Wahlurne ist leer.

Frau Hietel, Sie können mit dem Namensaufruf beginnen.

(Schriftführerin Sandra Hietel ruft die Mitglieder des Landtages namentlich zur Stimmabgabe auf)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Wir fahren mit den am Wahlverfahren Beteiligten fort: Frau Hietel, Herr Aldag, Frau Anger, Frau Koppehel, Frau Dr. Richter-Airijoki. Zwei Personen bleiben noch übrig: Herr Pott und ich.

Jetzt kommt die Standardfrage: Gibt es jemanden im Saal, der seine Stimme noch nicht abgegeben hat? - Wir haben es kontrolliert: Alle haben ihre Stimme abgegeben. Die eine Überspringung haben wir locker und ohne Probleme in den Griff bekommen, alles gut. - Danke.

Damit schließe ich die Wahlhandlung ab. Ich unterbreche die Sitzung bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Ich bitte Sie aber, hier im Saal zu bleiben. - Danke.