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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 5

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Mobilfunkausbaus

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/1929


Einbringerin für die Landesregierung ist die Ministerin Frau Hüskens.   Frau Hüskens, Sie haben das Wort. Bitte sehr. 


Dr. Lydia Hüskens (Ministerin für Infrastruktur und Digitales): 

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf soll dem gestiegenen Bedarf nach mobilen Datennetzen besser begegnet werden als bisher und der Ausbau des 5G-Netzes erleichtert werden. Das ist, glaube ich, ein Ziel, das wir alle teilen. 

Dafür sieht der Gesetzentwurf Änderungen in der Bauordnung unseres Landes und im Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt vor. Ausgangspunkt des Gesetzgebungsverfahrens war die 7. Mobilfunkkonferenz des Bundes mit den Mobilfunkanbietern, in deren Rahmen die Regelungen der Bauordnung der Länder diskutiert wurde und die Mobilfunkanbieter und Mobilfunkbetreiber vorgetragen haben, was aus ihrer Sicht zur Erleichterung des Mobilfunkausbaus beitragen würde. 

Die Auswertung hat gezeigt, dass Sachsen-Anhalt in diesem Bereich gut aufgestellt ist und einige Regelungen, die gefordert wurden, bei uns schon gelten. Die übrigen Vorschläge wurden fachlich bewertet und die Ergebnisse in den vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht. 

Dabei sind folgende Änderungen der Bauordnung vorgesehen: 

•    erstens die Abschaffung der Abstandsflächen für Antennen einschließlich Masten und zugehöriger Versorgungseinrichtungen mit einem Bruttorauminhalt von bis zu 10 m³ im Außenbereich - die Anlagen dürfen im Außenbereich an die Grundstücksgrenze rücken; Baulasten sind nicht mehr nötig  ,

•    zweitens die Anhebung der Höhe bei der vertragsfreien Errichtung von Antennen einschließlich Masten auf Gebäuden auf 15 m - vorher waren es 10 m  ,

•    drittens die Anhebung der Höhe bei der verfahrensfreien Errichtung von freistehenden Antennen einschließlich Masten auf 10 m - vorher waren es 15 m im Außenbereich  , 

•    viertens soll die Errichtung von ortsveränderlichen Antennen einschließlich deren Masten und zugehörige Versorgungseinheiten mit einem Bruttorauminhalt von bis zu 10 m³ im Außenbereich bis zu einer Dauer von 24 Monaten verfahrensfreigestellt werden. Die Verfahrenserleichterung entsteht vor allen Dingen, weil zu der Errichtung kein Bauantrag erforderlich ist. 

Dabei ist aus Gründen der Sicherheit eine Bestätigung der ordnungsgemäßen Aufstellung und Standsicherheit durch eine sachkundige Person erforderlich. Neben den Anregungen aus der 7. Mobilfunkkonferenz gab es Hinweise, Vorschläge von Kammern und Verbänden, die ebenfalls berücksichtigt wurden. 

Neben den Änderungen in der Bauordnung ist zur Erleichterung des Mobilfunkausbaus eine Änderung im Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt vorgesehen. Hierbei geht es um die Vereinheitlichung von bundes- und landesrechtlichen Regelungen. So soll die Errichtung von Mobilfunkmasten und sonstigen funktechnischen Einrichtungen von dem Anbauverbot ausgenommen werden. Das heißt, wir haben an dieser Stelle eine Regelung adaptiert, die im Augenblick bereits im Bereich der Bundesfernstraßen gilt. 

Meine Damen und Herren! Dies sind die Änderungen, die Ihnen die Landesregierung vorschlägt, um den Mobilfunkausbau in Sachsen-Anhalt etwas bürokratieärmer zu machen und damit zu beschleunigen.   Ich danke Ihnen. 

(Zustimmung bei der FDP, bei der CDU und bei der SPD)