Tagesordnungspunkt 10
Zweite Beratung
Entwurf eines Gesetzes über die Krebsregistrierung im Land Sachsen-Anhalt (Krebsregistergesetz Sachsen-Anhalt - KRG LSA)
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/4576
Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 8/4790
(Erste Beratung in der 72. Sitzung des Landtages am 19.09.2024)
Die Berichterstatterin für den Ausschuss ist Frau Gensecke. - Frau Gensecke, kommen Sie nach vorn. Sie haben das Wort.
Katrin Gensecke (Berichterstatterin):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/4576 in der 72. Sitzung am 19. September 2024 zur Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Die Aufgaben der epidemiologischen Krebsregistrierung mussten infolge der Kündigung des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt sowie der Freistaaten Sachsen und Thüringen durch die bisher beteiligten Länder selbst übernommen werden.
Alle Bundesländer sind verpflichtet, dem Zentrum für Krebsregisterdaten beim Robert Koch-Institut jährlich epidemiologische Daten zu Krebserkrankungen zuzusenden. Außerdem waren für das bestehende Klinische Krebsregister Sachsen-Anhalt eine im Gesetz zu verankernde neue Arbeits- und Aufgabenstruktur aufzunehmen sowie redaktionelle Anpassungen aufgrund aktueller Gesetzesentwicklungen erforderlich.
Der Sozialausschuss hat sich erstmalig in der 41. Sitzung am 26. September 2024 mit dem Gesetzentwurf befasst und verständigte sich auf die Durchführung eines schriftlichen Anhörungsverfahrens. In der 42. Sitzung am 6. November 2024 befasste sich der Ausschuss abschließend mit dem Gesetzentwurf. Zu dieser Beratung lagen schriftliche Stellungnahmen sowie die zwischen dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst einvernehmlich abgestimmte Synopse zu dem Gesetzentwurf vor.
Der Ausschuss erarbeitete eine Beschlussempfehlung und empfahl einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst in der Synopse empfohlenen Änderungen. Dem Landtag wird die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der Drs. 8/4790 empfohlen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte im Namen des Ausschusses um Zustimmung. - Vielen Dank.