Olaf Meister (GRÜNE):
Wir fragen uns, wie es dem Wassergesetz geht. Da war im Februar 2022 angekündigt, dass die Novellierung innerhalb eines Jahres erfolgt. Das hat bisher nicht geklappt. Die kurze, schlichte Frage: Wann kommt die Novelle zum Wassergesetz in den Landtag?
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Der Wasserminister Herr Willingmann, bitte.
Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Lieber Herr Meister, ich beantworte das gern. Dem Entwurf des Wassergesetzes ist ein umfangreicher Prozess vorausgegangen, den wir mit den entsprechenden Akteuren in der Landwirtschaft, in der Wirtschaft, mit den Umwelt- und den Unterhaltungsverbänden usw. besprochen haben, um zu schauen, was alles in dieses Gesetz hineinkommen muss. Wir haben nach der Anhörung, die stattgefunden hat, unsere Frist zur Bearbeitung verlängern müssen. Sie war ursprünglich bis Oktober gesetzt. Wir haben sie dann bis Januar verlängert.
Die letzten Stellungnahmen haben uns im März erreicht. Das sind die typischen Prozesse. Im April wurde alles eingearbeitet, aufgegeben und in einer entsprechenden Vorlage aufbereitet.
Ich darf Ihnen sagen, wir werden uns mit dem Wassergesetz noch in diesem Herbst im Landtag beschäftigen. Dem gehen noch weitere notwendige Abstimmungen voraus, im Moment auch innerhalb der Koalition. Aber Sie dürfen sicher sein: Wenn Sie frohgemut aus der Sommerpause zurückkommen, werden wir uns im Landtag mit dem Wassergesetz beschäftigen.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke, Herr Minister.