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Plenarsitzung

Transkript

Rainer Robra (Staats- und Kulturminister): 

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf heute in Vertretung der Kollegin Feußner zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen zur Talentinitiative - wenn man so will, zu der landesseitigen Flankierung des Startchancen-Programms des Bundes und der Länder - sprechen. Das Ziel des vorliegenden Antrags der Koalitionsfraktionen ist so wichtig wie richtig. Schulen in besonders herausfordernden Lagen sollen gestärkt und die Basiskompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler besser entwickelt werden. 

Die empirischen Erhebungen zum Bildungserfolg machen in der Tat offenkundig, dass die soziale Herkunft den Bildungserfolg in der Schule und die spätere Karriere im Beruf stark prägt. Zudem ballen sich diese sozialen Herausforderungen natürlich auch in unserem Land in bestimmten Regionen und Stadtteilen. Faktoren wie niedrige Einkommen und eine höhere Anzahl an Transferempfängern unter den Eltern, hohe Migrationsquoten, geringere Bildungsabschlüsse der Eltern, all das bedeutet eingeschränkte Startchancen für viele Kinder und in der Konsequenz zu hohe Quoten von Kindern ohne Schulabschluss. Auch wenn man über die Ursachen von weniger Bildungsaufsteigerinnen und Bildungsaufsteigern in unserer heutigen Gesellschaft durchaus kontrovers diskutieren kann: Das Ziel einer besseren Förderung der Schülerinnen und Schüler eint uns sicherlich alle. 

Wegen der Verknüpfung der Talentinitiative der Koalitionsfraktionen mit dem vom Bund initiierten Startchancen-Programm will ich auf einige Eckpunkte dieses Programms eingehen, aber auch darauf verweisen, dass es dazu eine sehr ausführliche und detaillierte Darstellung im Internet gibt. Die Bildungsministerin wurde mit Kabinettsbeschluss nach Beteiligung des Landtags mandatiert, die Verwaltungsvereinbarung unter Haushaltsvorbehalt zu unterzeichnen. Anfang Juni, also vor wenigen Tagen, war nach sehr, sehr langen Diskussionen, in die auch die Chefin und Chefs der Staats- und Senatskanzleien involviert waren, die Vereinbarung von allen Ländern und dem Bund endlich unterschrieben. 

Die Finanzierungszusage des Bundes umfasst 23 Millionen € pro Jahr für Sachsen-Anhalt über die Programmlaufzeit von zehn Jahren. Das ist ein Fifty-fifty-Programm, das Sachsen-Anhalt in derselben Höhe kofinanzieren muss. Sachsen-Anhalt wird, wie andere Länder auch, schrittweise einsteigen. Zum Schuljahr 2024/2025, also nach den Sommerferien, wird es mit 30 Schulen in das Programm einsteigen; bei den restlichen Schulen ist der Einstieg zum Schuljahr 2025/2026 vorgesehen. Insgesamt sind es dann 97 Schulen. Die ersten 30 Schulen und ihre Schulträger, auch die kommunalen Spitzenverbände, sind bereits informiert. Zwei Informationsveranstaltungen haben stattgefunden. Unter den 97 Schulen sind 61 Grundschulen und 36 weiterführende Schulen, davon sieben berufsbildende Schulen.

Die Schulauswahl erfolgt strikt auf der Grundlage eines Sozialindex. Neben regionalen Indikatoren zu Armut und Migration flossen auch Schulstatistiken zu Leistungen und Förderbedarfen von Schülerinnen und Schülern ein. Ich füge gern meinerseits hinzu: Wenn man ein so indikatorenbasiertes Programm macht, darf man sich über etwas Bürokratie wundern. Das liegt dann in der Natur der Sache.

Die Förderung der Schulen wird über drei Säulen geschehen: zum einen Investitionen in eine lernförderliche Schulinfrastruktur und -ausstattung, zum anderen Budgets für Schulen zur Schulentwicklung und schließlich mehr Personal im Sinne der Bildung von multiprofessionellen Teams an Schulen. Es gibt im MB eine frühzeitig errichtete Steuerungsgruppe, die unterschiedliche Akteure der Bildungsverwaltung einbezieht. Die Anhörung zu der Richtlinie für die erste Säule läuft bereits, und die Programmdetails für die zweite und dritte Säule werden erarbeitet. Die Kofinanzierung muss geklärt werden. Das gehört in die Haushaltsdebatte. Damit verrate ich kein Betriebsgeheimnis des Bildungsministeriums oder der Landesregierung insgesamt. Die inhaltlichen Parameter und ihre Entwicklung wird die Landesregierung im Blick behalten und sie wird natürlich im Bildungsausschuss, auch im Zusammenhang mit der Talentinitiative, kontinuierlich darüber berichten. - Ich danke Ihnen.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Danke, Herr Robra. - Frau Hohmann möchte gern eine Frage stellen, wohl wissend, dass das nicht ganz Ihr Spezialgebiet ist, Herr Robra.


Monika Hohmann (Die Linke): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Robra, Sie haben jetzt im Prinzip das Startchancen-Programm des Bundes vorgestellt. Meine Frage ist: Der Antrag der FDP, also der Koalition, suggeriert, dass es um einen anderen Inhalt geht; denn das Startchancen-Programm ist schon geklärt. Sie haben gesagt, die Verwaltungsvereinbarung gibt es, die Säulen sind festgelegt. Das alles ist schon mit der Verwaltungsvereinbarung beschlossen worden. Was ist jetzt das Neue an dem Antrag der Koalition? Das habe ich aus Ihrer Rede nicht herausgehört.


Rainer Robra (Staats- und Kulturminister): 

Herr Bernstein hat in seiner Einbringungsrede zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen bereits deutlich gemacht, dass es diese Verzahnung gibt. Das sind zwei sich ergänzende Kreise, die Berührungspunkte haben. Deswegen ist es nicht verkehrt, in diesem Zusammenhang auch noch einmal die Einzelheiten des Startchancen-Programms darzustellen. Das ist in der Tat gesetzt. Das wird, wenn der Landtag die entsprechenden haushaltsrechtlichen Voraussetzungen schafft, im Lande Sachsen-Anhalt eins zu eins umgesetzt werden. 

Die Talentinitiative, die natürlich im Kern wesentlich stärker inhaltliche Dimensionen - pädagogische Dimensionen, schulfachliche Dimensionen - hat, ergänzt das Ganze dann sinnvoll. Also, nach meinem Verständnis - aber ich will den weiteren Beratungen nicht vorgreifen - kann eine Schule sowohl Talentschule als auch Startchancenschule sein. Aber es ist nicht zwingend, dass jede Startchancenschule auch eine Talentschule ist und umgekehrt. - Herr Bernstein nickt, dann habe ich es richtig verstanden.