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Plenarsitzung

Transkript

Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit der heutigen zweiten Beratung über das Gesetz zur Anpassung des Polizei- und Verfassungsschutzrechts des Landes schließt sich für mich gewissermaßen beruflich ein Kreis; denn während meiner Zeit im Bundesverkehrsministerium war ich für weite Teile der Modernisierung des Telekommunikationsrechts und damit auch für die Beratungen über das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz und das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz zuständig. Da unser Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung wie auch unser Verfassungsschutzgesetz auf das Bundestelekommunikationsrecht dynamisch verweist, war es nunmehr erforderlich, dass beide Gesetze redaktionell angepasst werden.

Ich will in diesem Zusammenhang noch einmal unterstreichen, dass es sich hierbei wirklich um redaktionelle Anpassungen handelt. Die vorgesehenen Änderungen des Polizei- und des Verfassungsschutzrechts des Landes beinhalten mitnichten eine Erweiterung von Befugnissen der Polizei oder des Verfassungsschutzes und führen damit auch nicht zu weiteren Grundrechtseinschränkungen.

Der Gesetzentwurf regelt zudem die Zusammensetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Sie alle wissen, dass die Arbeit des Verfassungsschutzes strengen rechtsstaatlichen Maßstäben unterliegt. Damit die Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen können, dass sich die Verfassungsschutzbehörde an ihren gesetzlichen Auftrag hält, unterliegt sie der parlamentarischen Kontrolle. Diese parlamentarische Kontrolle übt insbesondere, aber eben auch nicht ausschließlich das Parlamentarische Kontrollgremium aus. Die Ausgestaltung des Parlamentarischen Kontrollgremiums - das sagt schon der Name - ist ureigenes parlamentarisches Recht und dazu sollte die Exekutive demütig schweigen.