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Plenarsitzung

Transkript

Sebastian Striegel (GRÜNE): 

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Gut, dass die Aktivitäten des Landtags zum Opferschutz nun endlich auch auf der Tagesordnung des Plenums stehen; schade, dass es so lange gedauert hat und dass die Initiative der Koalition beim letzten Mal keine Berücksichtigung fand, und ebenso schade, dass Sie als Koalition die im Rechtsausschuss begonnene Zusammenarbeit für eine bessere Unterstützung der Betroffenen schwerer Gewaltstraftaten nun nicht ins Plenum hineinnehmen wollten. 

Ich habe für die GRÜNEN die Zusammenarbeit mit der Kollegin Godenrath bisher als ausgesprochen konstruktiv erlebt. Bei einem solchen konstruktiven Vorgehen sollten wir als demokratische Fraktionen miteinander bleiben. Deshalb biete ich Ihnen auch heute noch einmal an, wir GRÜNEN stehen an der Seite der Betroffenen von Gewaltstraftaten und arbeiten gern mit der Koalition zusammen, wenn es den Betroffenen dient.

Die gemeinsam verfasste Stellungnahme des Ausschusses für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz zu einer im Hause anhängigen aktuellen Petition „Verfahren nach dem Opferschutzgesetz“ kann den Weg dafür weisen. Diese Stellungnahme war offenbar auch Fundament Ihres Antrags, selbst wenn Sie diesen nun ohne unsere Fraktion eingereicht haben. 

Umso mehr freut es mich, dass wir hier mit einem Ergebnis stehen, das den Opfern von Gewalt und auch den Opferhilfeverbänden weiterhelfen soll; denn der Staat steht in der Schuld der Gewaltopfer, die er nicht zu schützen vermochte - Menschen, die bspw. aufgrund sexuellen Missbrauchs in ihrer Kindheit oder Jugend schrecklichste Gewalterfahrungen gemacht haben, traumatische Erfahrungen, die sie in der Tat - Frau Godenrath hat es gesagt - ihr ganzes Leben lang begleiten, mit denen sie immer wieder kämpfen und die sich oftmals auch in einem sozialen Abstieg oder in einer finanziellen Not der Betroffenen niederschlagen.

Es kann nicht sein, dass sich diese Menschen aufgrund der Art und Weise, wie das Antragsverfahren gestaltet ist, einer Gefahr der Retraumatisierung aussetzen. Der Staat muss alles unternehmen, um Retraumatisierung zu verhindern und die notwendige Auseinandersetzung mit den Erlebnissen so sensibel und gut begleitet wie möglich erfolgen lassen.

Das Opferentschädigungsgesetz - ich glaube, das ist in der Debatte sehr deutlich geworden - muss viel bekannter gemacht werden. Nur wenig mehr als 5 % der Gewaltopfer stellen bislang überhaupt einen Antrag - das ist gesagt worden. Weiterhin muss der Antragsweg so schlank wie möglich gestaltet werden und so wenig belastend wie möglich erfolgen. Dazu müssen die Sachbearbeiter*innen für einen sensiblen Umgang fortgebildet werden. Das Antragsverfahren ist zu überarbeiten und auch die Anschreiben der Behörden müssen in angemessener Weise erfolgen.

Ich sage es einmal aus eigener Erfahrung: Behördenpost ist schon für den durchschnittlichen Bürger bisweilen eine Herausforderung. Wo es in diesen Schreiben an Mitgefühl und Einfühlungsvermögen fehlt, werden sie von Betroffenen von Gewaltstraftaten zur Zumutung. Das darf nicht sein. Es braucht einen anderen Umgang.

Herr Kosmehl, nein, ich glaube, der durchschnittliche Bürger muss nicht Juristerei studiert haben, um Behördenpost verstehen zu können. 

(Olaf Meister, GRÜNE: Es hilft aber!)

Ich würde mir wünschen, dass unsere Behörden einen anderen Sprachgebrauch an den Tag legen.

(Zustimmung von Olaf Meister, GRÜNE)

Es darf juristisch sauber sein, aber man darf einfach sprechen,

(Guido Kosmehl, FDP: Muss!)

und nicht jedem Juristen, Herr Kosmehl, gelingt das. Vielleicht gehen Sie an der Stelle noch einmal mit sich und den Kolleg*innen in den Dialog.

Meine Damen und Herren! Die Antworten liegen auf dem Tisch. Wir wollen klare Verbesserungen für Betroffene von Gewaltstraftaten in der Praxis. Die Stellungnahme des Ausschusses für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz war an einigen Stellen doch noch etwas klarer als der hier vorliegende Antrag, aber diese Stellungnahme kann der Landesregierung - ich gucke zur Justizministerin, ich gucke zur Innenministerin, ich gucke zur Sozialministerin - vielleicht künftig als Orientierung dienen. Sie ist ja nicht aus der Welt. 

Wir stimmen dem Antrag zu; denn er geht in die richtige Richtung. - Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)