Tagesordnungspunkt 18
Erste Beratung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Land Sachsen-Anhalt
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/3042
Einbringen wird diesen Gesetzentwurf die Ministerin Frau Dr. Hüskens.
Dr. Lydia Hüskens (Ministerin für Infrastruktur und Digitales):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Land Sachsen-Anhalt geht zurück auf eine Vereinbarung in unserem Koalitionsvertrag, in der es heißt, dass wir unter der Berücksichtigung von Fachkräftemangel und demografischer Entwicklung die Organisation der Zusammenarbeit von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren im Hinblick auf eine flächendeckende Versorgung mit amtlichen Vermessungsleistungen zu evaluieren haben.
Dies hat das Ministerium getan. Es wird Sie wahrscheinlich nicht überraschen, dass wir zu dem Ergebnis kommen, dass wir Handlungsbedarf haben. Denn auch im Bereich der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure haben wir festzustellen, dass sehr viele der Kolleginnen und Kollegen inzwischen schon erfahren an Alter sind und der eine oder andere wahrscheinlich in Zukunft aus dem Beruf ausscheiden wird.
Wir schlagen dem Landtag deshalb vor, dass das Zweigstellenverbot, das in dem Gesetz nach wie vor verankert ist, gestrichen werden soll, um den vorhandenen Ingenieuren die Möglichkeit zu geben, weiter Leistungen vor Ort anzubieten, aber eben über entsprechende Zweigstellen.
Darüber hinaus sieht das Gesetz einige redaktionelle Änderungen vor. Denn wir haben bei der Überprüfung festgestellt, dass in diesem Gesetz immer noch das Ministerium des Inneren als zuständiges Ministerium benannt ist.
(Rüdiger Erben, SPD: Das waren noch Zeiten!)
Das ist schon seit längerer Zeit nicht mehr so. Das spricht dafür, dass dieses Gesetz ansonsten offensichtlich sehr stabil durch die Zeiten gekommen ist. Wir wollen entsprechend dem bisher üblichen Verfahren bei den erforderlichen Positionen sagen, dass das für Vermessung zuständige Ministerium dies macht. Dann brauchen wir das in Zukunft nicht mehr zu verändern.
Darüber hinaus gibt es einige Gleichstellungshinweise, die bisher in diesem Gesetz auch noch nicht an das angepasst worden sind, was inzwischen Usus ist. Das sind die Veränderungen, die wir Ihnen vorschlagen und die dann im Ausschuss für Infrastruktur und Digitales besprochen werden soll. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Zustimmung bei der FDP, bei der CDU und bei der SPD)