Carsten Borchert (CDU):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin ein bisschen überrascht. Ich dachte, ich sei der letzte Redner; jetzt bin ich der erste.
Eine Änderung des Schulgesetzes kurz und bündig ist, soweit ich informiert bin, in den letzten Jahren in diesem Hohen Haus kaum einmal so schnell beschlossen worden. Man ist es eigentlich gewöhnt, Wochen, Monate oder auch Jahre über Gesetzesänderungen zu diskutieren. Wenn man sich dann einig ist, dann ist ein Gesetzentwurf oft schon wieder überholungsbedürftig, weil die reale Welt die gut gemeinte neue Theorie schon wieder überholt hat.
Heute wollen wir als Koalition, deren Teil die CDU ist, zeigen, dass wir in der Lage sind, kurzfristig zu reagieren, wenn es darum geht, Dinge im Bildungsbereich dann zu ändern, wenn es notwendig ist, und nicht erst dann, wenn es zu spät ist.
In der vergangenen Legislaturperiode war das kaum möglich, doch in der jetzigen Legislaturperiode sind sich die regierenden Parteien und damit die verantwortlichen Fraktionen von SPD, FDP und CDU im Bildungsbereich einig ich denke, nicht nur im Bildungsbereich und sprechen im Interesse der Sache mit einer Stimme.
(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)
Von mir heißt es jetzt nicht „die CDU hat“, sondern „die Koalition hat“. Wir alle wissen, was passiert, wenn einer von drei Koalitionspartnern dabei nicht mitzieht, weil er nur seine eigenen Interessen verfolgt und nicht die Mehrheit der Menschen unseres Landes im Blick hat.
Thema Nr. 1 ist die Schulgeldfreiheit für Erzieherberufe. Unsere beiden Minister haben sich gerade dazu geäußert. Bis zum heutigen Tage ist diese in unserem Bundesland Gesetz. Dieses Gesetz läuft allerdings zum 31. Juli 2022 aus. Die Koalition hat weise entschieden, diese darüber hinaus zu gewährleisten, und ist ihrer Verantwortung gerecht geworden, eine Regelungslücke des Bundes, der die Schulgeldfreiheit erst wieder zum 1. Januar 2023 garantieren wird das hoffen wir jedenfalls; Frau Hohmann hat danach gefragt , zu schließen, um in unserem Bundesland keine Unruhe unter den Auszubildenden aufkommen zu lassen und den jetzigen, richtigen Weg bei der finanziellen Untermauerung der Ausbildung von Erzieherberufen zu garantieren.
Finanzielle Mittel sind gestern durch unseren Haushaltsplan bestätigt worden, sind abgesichert und werden teils sogar aus nicht verausgabten Bundesmitteln des Gute-Kita-Gesetzes finanziert und danach dann voraussichtlich Frau Hohmann hat recht durch die Bundesmittel der nächsten Gesetzesperiode des Bundes. Das müssen wir halt abwarten.
Aber, Frau Hohmann - das sage ich an dieser Stelle für unsere Koalition und für die CDU , gerade zu dieser Weitsicht sind wir verpflichtet, meine Damen und Herren; denn wir können ja nicht einfach Gelder des Landes für die nächsten Jahre ausplanen und in ein Gesetz hineingeben, und dann kommt vom Bund etwas anderes und wir haben ein Gesetz, in dem steht, dass das Land es bezahlt. Ich denke, das dürfen wir nicht; denn wir würden damit mit dem Geld der Bürger spielen und Gelder des Bundes nicht annehmen, wenn wir uns vorher festlegen. Von dieser Warte aus ist es, denke ich, genau richtig, wenn wir es auf ein Jahr befristen. Das ist auch die Begründung.
Punkt 2: Finanzhilfen für Schulen in freier Trägerschaft. Meine Ministerin hat dazu eben ihre Ausführungen kurz und intensiv gemacht. Auch dazu wurden am gestrigen Tag in unserem Haushaltsplan die finanziellen Mittel für eine Erhöhung von 6,35 % beschlossen. Auch dazu ist es notwendig, eine schulgesetzliche Regelung zu gewährleisten. Genau das haben wir getan, genau das tun wir gerade, und genau damit schaffen wir die Rechtssicherheit, die garantiert, dass unsere freien Schulen gleichberechtigt neben unseren öffentlichen Schulen bestehen können. Ein Zeichen der Koalition, dass wir - erstens - unsere Koalitionsvereinbarungen umsetzen und - zweitens -reagieren, wenn es notwendig ist, um zu verhindern, dass Schulen unseres Landes unverschuldet in Schieflage geraten könnten.
Wir werden in den nächsten Monaten ein noch intensiveres Finanzierungsmodell für die Schulen in freier Trägerschaft zum Beginn des Jahres 2024 erarbeiten. Die aktuelle Situation in der Welt, in der Realität, hat uns aber jetzt zum Handeln aufgefordert, und wir als Koalition haben gehandelt für das gleichberechtigte Nebeneinander der allgemeinbildenden Schulen und der Schulen in freier Trägerschaft.
Was wir aber auch für die Zukunft erwarten, ist ein gleichberechtigtes Miteinander der allgemeinbildenden Schulen und der Schulen in freier Trägerschaft, wenn es um die Pflichten geht, die notwendig sind, um allen Schülern gleiche Bedingungen zu schaffen und diese Bedingungen gemeinsam zu erreichen. Unser Bildungsministerium hat dabei die Aufgabe, koordinierend wirksam zu werden - was im Lehrerberuf schon sehr gut funktioniert, denn die Einstellung von Lehrern, die dann an freien Schulen tätig werden, läuft vom Ablauf her genauso wie bei den öffentlichen Schulen. Das war nicht immer so. Das hat - im positiven Sinne - unser Ministerium zu verantworten, und es ist bei den freien Schulen auch sehr, sehr gut angekommen.
Aber es gibt natürlich auch Reserven bei den Schülern. Ein konkretes Beispiel zum Verständnis: Wenn die Kinder in den Kindergarten gehen und jetzt im August oder im nächsten Jahr zur Schule kommen, dann gibt es das vorbereitende Jahr. In diesem vorbereitenden Jahr sind die Lehrer der Schulen verantwortlich, zu testen, ob Förderbedarf besteht und ob die Kinder schultauglich sind. Das macht bis heute ausschließlich die allgemeinbildende Schule und die freie Schule nimmt sich dort komplett heraus. Das ist ein Punkt, bei dem man sagen muss: Das muss sich ändern; denn auch dort muss Gleichberechtigung herrschen. Wir haben jetzt die Finanzierungsgleichberechtigung hergestellt, liebe Frau Ministerin. Sorgen Sie dafür, dass wir auch in diesem Bereich gleichberechtigt arbeiten, weil wir alle voneinander profitieren. - In diesem Sinne bitte ich um Überweisung und danke für das Zuhören.
(Beifall bei der CDU)