Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Im von der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Antrag zum Umgang mit den derzeitigen Energiepreissteigerungen werden unterschiedliche Maßnahmen und Vorschläge unterbreitet, über die wir zum Teil bereits in der vorangegangenen Legislaturperiode diskutiert haben. Das im Antrag formulierte Ziel, private Verbraucherinnen und Verbraucher aus vor allem einkommensschwachen Haushalten zu entlasten, indem die Rahmenbedingungen für eine bezahlbare Energieversorgung sichergestellt werden, bekommt volle Unterstützung.
Allerdings sollten wir uns mit der Umsetzung dieses Ziels genauer auseinandersetzen. Aktuell haben die wenigsten Verbraucherinnen und Verbraucher die Preisentwicklungen an den Energiebörsen unmittelbar zu spüren bekommen. Es ist aber davon auszugehen, dass es für viele Verbraucherinnen und Verbraucher im nächsten Jahr zu Mehrbelastungen aufgrund steigender Preise der Energieversorger kommen wird, da diese verständlicherweise auf die Marktlage reagieren müssen. Einige Versorger haben dies bereits angekündigt, andere informieren Kunden gerade über Preisstabilität.
Dementsprechend müssen wir insbesondere vulnerable Verbraucherinnen und Verbraucher kurzfristig vor Energiearmut schützen. Bereits heutzutage ist Sachsen-Anhalt im Bundesvergleich in besonderem Maße von durchgeführten Stromsperren in Privathaushalten betroffen. Das sind gravierende Eingriffe, weshalb die Versorger gerade in diesen schwierigen Zeiten zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit angehalten sind.
Im Bundesrat habe wir weiterhin Anfang des Monats Maßnahmen beschlossen, die die Rechte der Verbraucher bei dieser Thematik wesentlich stärken. Darüber hinaus bieten die Landesenergieagentur und die Verbraucherzentrale umfangreiche und für die Zielgruppen kostenlose Beratungsmöglichkeiten wie den Stromsparcheck an, um den Energieverbrauch und die Energiekosten zu senken.
Letztendlich ist die Bezahlbarkeit der Energieversorgung für vulnerable Verbraucherinnen und Verbraucher aber keine primär energiepolitische, sondern eine sozialpolitische Aufgabe und muss ggf. mit zügigen Anpassungen beim sozialen Leistungsumfang oder mit separaten Zuschüssen, wie im Bundestag diskutiert, erfolgen.
Steuerpolitische Entscheidungen haben zwangsläufig Auswirkungen auf den Bundes- und den Landeshaushalt und sind entsprechend abzuwägen. Maßnahmen zur Energiekostensenkung sind daher in der Regel zunächst auf besonders stark betroffene Verbrauchergruppen zu konzentrieren. Energiepolitisch sollten die grundlegenden Prinzipien des Energiemarktes nicht infrage gestellt werden, da diese bislang gut funktionieren. Was aber durchaus befürwortet wird und hier bereits in einer Landtagssitzung im Oktober dargelegt wurde, ist ein Abbau der staatlich induzierten Strompreisbestandteile. Hierbei wurden bereits erste Schritte getan. Es sollten aber zeitnah weitere Maßnahmen wie die Absenkung der Stromsteuer erfolgen. Dies entlastet nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern ist auch klimapolitisch sinnvoll, um erneuerbaren Strom mittels Sektorenkopplung schneller in die Sektoren Wärme, Verkehr und Industrie zu übertragen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Zustimmung)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Es gibt eine Frage von Herrn Gebhardt. Möchte Sie diese beantworten?
Stefan Gebhardt (DIE LINKE):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Grimm-Benne, ich habe noch darauf gewartet, dass Sie etwas Konkretes dazu sagen, wie man den Leuten jetzt bei dem, was Sie eben beschrieben haben, helfen kann. Sie haben jetzt viel von „könnte“ und „man müsse prüfen“ gesprochen.
Ich frage Sie jetzt ausdrücklich als Sozialdemokratin. In der „Mitteldeutschen Zeitung“ für Mansfeld-Südharz war eine Meldung zu lesen, dass in Hettstedt die Stadtwerke beschlossen haben, zum 1. Dezember die Gaspreise um 30 % zu erhöhen. Sie wissen, dass dann bei den Verbraucherzentralen und bei den Stadtwerken das Telefon nicht mehr stillsteht. Würden Sie es diesen Menschen auch so sagen, wie Sie es eben gesagt haben, oder sind Sie nicht der Auffassung, dass diese Leute schnell, nämlich zum 1. Dezember, Unterstützung bräuchten, weil sie sonst schlichtweg im Kalten sitzen würden?
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Ich habe insbesondere gesagt, dass die Stadtwerke in ihrem Bereich, also hinsichtlich ihrer Kunden verhältnismäßig vorgehen sollen. Meines Erachtens wird das in den jeweiligen Gremien auch beraten.
Sie haben die Verbraucherzentralen angesprochen. Diese beraten die einzelnen Personen, ob durch andere Maßnahmen, z. B. soziale Maßnahmen, der Strompreis tatsächlich so gestützt werden kann, dass diese Menschen sich das auch weiterhin erlauben können. Dazu muss ich aber sagen, Herr Gebhardt, dass die Verbraucherzentralen nicht mehr in meinem Zuständigkeitsbereich liegen, sondern ins Justizministerium gewechselt sind, sodass ich jetzt nicht mehr ganz auf dem aktuellen Stand bin, wie die Verbraucherzentralen in diesem Bereich tatsächlich beraten.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Haben Sie eine Nachfrage?
Stefan Gebhardt (DIE LINKE):
Eine kurze Nachfrage, Frau Grimm-Benne. Halten Sie an der Stelle nicht staatliche Hilfen ausdrücklich für nötig? Müssten nicht jenseits von Beratungen wirklich staatliche Hilfen, so wie es in unserem Antrag steht, ganz konkret und zügig beschlossen werden?
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Sie scheinen mit bei meinem Redebeitrag nicht zugehört zu haben. Im Bund wird gerade darüber beraten, ob wir dem mit einem Maßnahmenkatalog sozial abhelfen. Das befindet sich bereits in der Beratung.