Andreas Henke (DIE LINKE):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich darf vorausschicken, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Ministerin, dass ich ganz bei Ihnen bin, Kollege Erben. Als langjähriger ehemaliger Hauptverwaltungsbeamter einer mittelgroßen Kommune kann ich sagen: Ich begrüße die Fortschreibung des Kommunalverfassungsgesetzes. Das Kommunalverfassungsgesetz ist nun einmal das wichtigste Instrument für die Arbeit der Verwaltung und der politischen Gremien. Es definiert Strukturen, Aufgaben und Rechte und es bietet damit auch einen verbindlichen Rechtsrahmen. Es ist somit auch für das Funktionieren des Staates auf kommunaler Ebene wichtig, auch wenn die Kommunen nicht die dritte Ebene des Staates im föderalen Staatsaufbau sind. Vielmehr sind sie ein Teil der Länder und haben als Teil der Länder natürlich auch verfassungsmäßig garantierte Rechte auf Selbstverwaltung und können im Rahmen dieses Gesetzes als Gebietskörperschaft ihre Aufgaben praktizieren. Das reicht von der Organisation der Verwaltung, über die politische Gremienarbeit, die Aufgabenerfüllung im eigenen Wirkungskreis, die Bürgerpartizipation bis hin zur - das ist sehr wichtig für die Kommunen - wirtschaftlichen Betätigung.
Im Jahr 2018 wurde meines Wissens das KVG letztmalig novelliert. Wesentlicher Kern war damals die Stärkung der Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger über Einwohneranträge und Bürgerbegehren oder über die Bildung von Ortsteilen und Wahlmöglichkeiten von Ortschaftsräten. Gleichwohl ist eine Reform nichts Statisches, nichts Abgeschlossenes. Die Rahmenbedingungen ändern sich. Aufgaben unterliegen einem ständigen Wandel und Anforderungen ändern sich. Insofern muss das Kommunalrecht in der Tat in regelmäßigen Abständen auf Reibungsverluste und Praxistauglichkeit untersucht werden und ggf. nachjustiert werden. Genau das passiert jetzt mit dem Gesetzentwurf, insbesondere mit der Festlegung der kommunalen Eigenverantwortung und der damit verbundenen Ausweitung von Handlungs- und Entscheidungsmöglichkeiten, und zwar nicht nur für den eigenen Wirkungskreis, sondern auch darüber hinaus im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit, die in der Tat ein wesentlich effizienteres Handeln der Kommunen möglich macht.
Gleiches gilt aus meiner Sicht auch für die beabsichtigte Novellierung des Rechts auf kommunalwirtschaftliche Betätigung, also in Form von Eigenbetrieben, von Anstalten öffentlichen Rechts oder in privatrechtlicher Form.
Besonders begrüßen wir bei § 128 das Einfügen der ambulanten Pflege, der ambulanten ärztlichen Versorgung oder der Hafenwirtschaft als Aufgaben, die dem öffentlichen Zweck dienen.
Letztlich tragen die vorgesehenen Änderungen hinsichtlich der Wahrnehmung des ehrenamtlichen politischen Mandats, insbesondere die Zulässigkeit von hybriden Sitzungen, dazu bei, die Kommunalpolitik moderner zu gestalten.
Wir wissen: Nicht alle Forderungen der kommunalen Spitzenverbände und der an der Anhörung Beteiligten sind in den Gesetzentwurf eingeflossen. Deshalb wird ggf. im Ausschuss über das eine oder andere noch einmal zu reden sein. Wir als Fraktion werden aus unserer Sicht noch entsprechende Änderungs- oder Ergänzungsanträge einbringen. Mal schauen, was passt oder was nicht passt.
Alles in allem empfehlen auch wir eine Diskussion über den Gesetzentwurf federführend im Innenausschuss. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der LINKEN)