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Plenarsitzung

Transkript

Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir setzen die Sitzung fort und kommen zur Feststellung des Ergebnisses. Nach der mir vorliegenden Wahlniederschrift wurde die Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt mit folgendem Ergebnis durchgeführt: Abgegebene Stimmen: 89, ungültige Stimmzettel: 3, gültige Stimmzettel: 86.

Die Stimmverteilung auf die einzelnen Kandidaten stellt sich folgendermaßen dar: Assmann, Christian: keine Stimme, Cohaus, Albert: 16 Stimmen, Eßfeld, Markus: keine Stimme, Dr. Lochmann, Mario: 8 Stimmen, Prof. Dr. Löbbecke, Peter: keine Stimme, Noack, Thomas: keine Stimme. Gegen den Wahlvorschlag haben 51 Abgeordnete gestimmt. Der Stimme enthalten haben sich elf Abgeordnete. Ausgehend von 97 Mitgliedern des Landtags beträgt das erforderliche Quorum der Mehrheit der Mitglieder des Landtags 49 Stimmen. Dieses Quorum ist angesichts von 16 Ja-Stimmen für den Kandidaten Cohaus, Albert, nicht erreicht. Ich stelle fest: Keiner der Bewerber hat mindestens 49 gültige Ja-Stimmen und damit die für die Wahl erforderliche Mehrheit der Mitglieder des Landtags auf sich vereinen können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dem Verfahren der Wahl des Landesdatenschutzbeauftragten hier im Plenum ist, wie gesetzlich vorgeschrieben, eine öffentliche Stellenausschreibung vorausgegangen. Nachdem es bereits in der 16. Sitzung des Landtags am 24. März keinem der Bewerber gelungen ist, die erforderliche Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags auf sich zu vereinen - das Quorum wurde damals um drei Stimmen verfehlt  , war es auch heute keinem der Bewerber möglich, die erforderliche Mehrheit auf sich zu vereinen. Es ist offensichtlich, dass dieses Quorum ungeachtet monatelanger Verhandlungen in und zwischen den Fraktionen, die bekanntlich das wiederholte Verschieben dieses soeben vollzogenen zweiten Wahlversuchs erforderlich machten, heute erneut und zudem wesentlich deutlicher verfehlt wurde als noch in der 16. Sitzung am 24. März.

Ich stelle daher fest, dass es keinerlei Aussicht auf Erfolg gibt, auf der Grundlage des Ergebnisses des öffentlichen Stellenausschreibungsverfahrens im Hause auf einen der Bewerber die erforderliche Zahl von 49 Ja-Stimmen zu vereinen und einen Landesbeauftragten für den Datenschutz zu wählen. Aus diesem Grunde beende ich hiermit das Verfahren. Sollte eine Fraktion dessen ungeachtet einschätzen, ein weiteres Verfahren könnte Aussicht auf Erfolg haben, bitte ich darum, mir gegenüber binnen sieben Tagen schriftlich das Ansetzen eines weiteren, dann dritten Wahlgangs zu verlangen. In diesem Fall werde ich das Verlangen als Unterrichtung herausgeben und dem Ältestenrat das Ansetzen eines dritten Wahlgangs vorschlagen.