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Plenarsitzung

Transkript

Tobias Krull (CDU): 

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Mitglieder des Hohen Hauses! Mit dem Antrag wird die Einführung einer sogenannten Grünen Liste Prävention gefordert. Damit sollen Schulen und andere Bildungseinrichtungen darüber informiert werden, welche Präventionsangebote vorhanden sind, die vorab definierte Qualitätskriterien erfüllen. Begründet wird dies mit der Sicherstellung des Kinder- und Jugendschutzes, wenn solche externen Anbieter in die entsprechenden Einrichtungen kommen.

Um es von Anfang an deutlich zu machen: Für uns als CDU-Landtagsfraktion hat das Thema Kinder- und Jugendschutz eine hohe Priorität. So wird über den von uns auf den Weg gebrachten Antrag zu dem Thema „Interkollegialer Ärzteaustausch“ hier im Hohen Hause im Januar beraten werden. Sie dürfen und müssen damit rechnen, dass im Sinne des Schutzes der Jüngsten unserer Gesellschaft unsererseits weitere Initiativen den Weg in das Plenum finden werden.

Jetzt aber zu dem vorliegenden Antrag. Die Fraktion DIE LINKE hat bereits einen Selbstbefassungsantrag in den Ausschuss für Bildung sowie in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung eingebracht. Am 3. November fand dazu im Bildungsausschuss eine umfangreiche Anhörung statt, zu der auch Mitglieder des Sozialausschusses eingeladen waren. Ich gebe zu, ich war nicht anwesend. Aber die Protokolle der Landtagsverwaltung sind so gut, dass man die Diskussion darin sehr schön nachverfolgen kann.

(Zustimmung von Sven Czekalla, CDU, und von Angela Gorr, CDU)

Unterschiedliche Träger, Vertreter aus der Wissenschaft, aber auch der Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Sport Klaus Zimmermann als Vorsitzender des Landespräventionsrates haben zu diesem Selbstbefassungsantrag Stellung genommen. Deutlich wurde, dass alle Beteiligten inklusive der Elternvertreterinnen der Auffassung waren, dass die Qualität der Präventionsangebote einem Mindestmaß entsprechen muss. Ungeklärt blieb aber, wie diese Kriterien schlussendlich festgelegt, kontrolliert und umgesetzt werden.

Die Frage ist auch, ob es einer eigenen Liste für Sachsen-Anhalt tatsächlich lohnt oder ob nicht eine Kooperation mit dem Land Niedersachsen möglich wäre. Entsprechende Ausführungen hat Staatssekretär Klaus Zimmermann bereits bei dem erwähnten Fachgespräch gemacht. Übrigens hat der Bildungsausschuss den Selbstbefassungsantrag für erledigt erklärt. 

Bei dem 16. Landespräventionstag des Landespräventionsrates am 8. November im Magdeburger Gesellschaftshaus unter dem Titel „Gut gemeint ist noch nicht gut gemacht! - Grundsätze wirksamer Präventionsstrategien“ wurde das Thema ebenfalls beleuchtet. Einige Mitglieder des Hohen Hauses waren bei dieser Veranstaltung anwesend - ich selbst auch. Dort führte Herr G. vom Landespräventionsrat Niedersachsen zu der dortigen „Grünen Liste“ aus. Zuvor wurde das Thema in dem Vortrag „Prävention und Qualitätsstandards: Theorie und Praxis“ von Prof. Dr. R. von der TU Chemnitz behandelt.

Aus meiner Wahrnehmung verdeutlichten beide Vorträge, dass die Bestimmung, die Prüfung und die Durchsetzung von Qualitätskriterien in diesem Fall kein Ja- oder Nein-Thema ist, sondern dass es viele Graubereiche gibt, die zu beachten sind. Einen Mindeststandard gibt es aber z. B. bei der Frage der Vorlage des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses bei Personen, die in die Schulen kommen. Gleiches verlangen wir übrigens auch von Beschäftigten in der Kinder- und Jugendhilfe.

Mir ist bewusst, dass diese Forderung im Alltag durch die Lehrkräfte bei der Auswahl von Angeboten der Präventionsarbeit an den Schulen nicht automatisch im Fokus steht. Meine Erwartungshaltung ist, dass das Thema Kinder- und Jugendschutz durch die Landesregierung weiter aktiv angegangen wird. Der vorliegende Antrag, meine sehr geehrten Damen und Herren, verfolgt dieses Ziel grundsätzlich richtig, erscheint uns in der Formulierung aber als nicht ausreichend zielführend. Daher werden wir den Antrag an dieser Stelle ablehnen. - Danke.

(Zustimmung von Angela Gorr, CDU)