Tagesordnungspunkt 18
Zweite Beratung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung und des Bundesdisziplinargesetzes
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/3850
Beschlussempfehlung Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz - Drs. 8/4160
(Erste Beratung in der 62. Sitzung des Landtages am 20.03.2024)
Berichterstatter ist Herr Hecht. - Sie haben das Wort.
Christian Hecht (Berichterstatter):
Vielen Dank an dieser Stelle noch einmal. - Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Wir haben es eben gehört: Der Gesetzentwurf ist in der 62. Sitzung des Landtages am 20. März 2024 zur federführenden Beratung in den Rechtsausschuss und zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen worden.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung und des Bundesdisziplinargesetzes ist rein technischer Natur und dient dazu, eine bestehende gerichtliche Zuständigkeit so zu belassen, wie sie aktuell ist. Der Gesetzentwurf ist eilbedürftig, weil die Bundesregelungen nur eine kurze Frist gewähren, und zwar bis die Zuständigkeitsänderung zum 1. August 2024 eintritt.
Der Rechtsausschuss führte in der 25. Sitzung am 3. April 2024 eine erste Beratung des Gesetzentwurfs durch. Angesichts der Plausibilität und der Eilbedürftigkeit der Sache sprach sich der Ausschuss mit 9 : 0 : 2 Stimmen für die Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung aus und erarbeitete eine entsprechende vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Inneres und Sport. Dieser Empfehlung hat sich der Ausschuss für Inneres und Sport mit 10 : 0 : 3 Stimmen angeschlossen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Abschließend befasste sich der Rechtsausschuss noch einmal am 8. Mai 2024 mit dem Gesetzentwurf. Als Beratungsgrundlage lag dem Ausschuss die zwischen dem Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst einvernehmlich abgestimmte Synopse vor.
Sodann beschloss der Ausschuss mit 10 : 0 : 2 Stimmen, dem Landtag zu empfehlen, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der aus der Beschlussempfehlung in der Drs. 8/4160 ersichtlichen Fassung anzunehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz bitte ich auch in diesem Fall um die Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.