Hendrik Lange (Die Linke):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das werden heute noch mehrere Leute sagen: Das Hochschulmedizingesetz ließ lange auf sich warten. Das spricht für die Komplexität der Änderungen. Nun ist es ja da. Ich werde mich aber heute mit einer Bewertung der einzelnen Vorschläge zurückhalten, weil ich eher viele Fragen dazu habe und weil ich bezweifle, dass die gewünschte Wirkung der Maßnahmen wirklich eintreffen kann.
Ein Beispiel ist die Umsatzsteuerproblematik, die wohl im Jahr 2027 droht. Nun zeigen sich an der Stelle tatsächlich die Folgen der Trennung von Fakultät und Klinikum, und zwar wie bei vielen anderen Regelungsnotwendigkeiten auch. Aber was bedeutet das Gebot der sehr engen gegenseitigen Beauftragung von Klinikum und Fakultät für die angestrebte Kooperation der Uniklinika mit anderen Kliniken, z. B. mit dem Klinikum Bergmannstrost in Halle? Wird das ein Hindernis?
Was resultiert aus der Erlaubnis für die Klinika, eigene Kredite aufzunehmen? Wächst da ein Schuldenberg am Haushaltsgesetzgeber vorbei?
Müssen höhere Zinsen als bei günstigen Staatskrediten gezahlt werden? Muss ein Klinikum im Extremfall vom Gewährträger Land entschuldet werden, wie es in anderen Bundesländer schon geschehen ist?
Was bedeutet es, wenn die Dekanin zukünftig zwar die Haushaltsbeauftragte der Fakultät ist, aber die gesamte Personalverwaltung in der Hand der Universität liegt? Und wer verfügt über den Einsatz der vom Klinikum zugeordneten Ärztinnen in Lehre und Forschung? - Die Fragen deuten auf eine interessante Anhörung hin. Ich bin mir sicher, dass der Anpassungsbedarf noch groß sein wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Hochschulgesetz gibt es dann doch mehr Änderungen als erwartet. Einige sehe ich mir mit Interesse an, z. B. die Tandemprofessuren. Andere sehen wir mit großer Sorge, wie die Regelungen zu studentischen Hilfskräften, weil wir befürchten, dass es für Studierende schwerer werden könnte, diese Jobs zu erlangen. Und dass der Senat jetzt nur noch über einen internen Wirtschaftsplan abstimmen soll, der vom Rektorat dann beliebig geändert werden kann, finde ich eher schwierig.
Interessant hingegen werden die Diskussionen über die umfangreichen Änderungen bei den Gleichstellungsbeauftragten sein. Übrigens finden wir es auch gut, dass das Klinikum demnächst eine haben wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir legen heute schon Änderungen zu diesem Gesetzentwurf vor, die uns wichtig sind. Zum einen möchten wir erreichen, dass allein Ärzte über die Prüfungsunfähigkeit von Studierenden entscheiden. Die derzeitige Praxis, dass die Entscheidung von den Prüfungsämtern anhand von Symptomen getroffen wird und dabei der Datenschutz der Studierenden mit Füßen getreten wird, muss enden.
(Zustimmung bei der Linken)
Meine Damen und Herren! Die Gebühren für das Zweitstudium müssen endlich abgeschafft werden.
(Zustimmung bei der Linken)
Sie sind ein Relikt aus Zeiten, in denen Bildung nicht als lebenslanger Prozess verstanden wurde. In einer sich wandelnden Arbeitswelt müssen Menschen die Möglichkeit haben, sich beruflich neu zu orientieren, und zwar unabhängig vom Geldbeutel.
Meine Damen und Herren! Wir hatten schon viele Anläufe hinsichtlich der paritätischen Besetzung der Hochschulgremien und fast einen Durchbruch in der letzten Legislaturperiode erzielt. Ich erkenne aber die Mehrheiten an, die hier im Landtag herrschen. Und meine Fraktion schlägt Ihnen heute etwas vor, das in anderen Bundesländern schon geschätzte Praxis ist, nämlich die Studierenden und nichtprofessoralen Beschäftigten in die Rektorate einzubinden, und zwar mit eigenen Prorektoren.
(Zuruf von der CDU: Ei, ei, ei!)
Diese Prorektor*innen sollen direkt von den jeweiligen Gruppen gewählt werden und die Perspektiven ihrer Statusgruppen direkt in die Hochschulleitung einbringen. Das ist keine Systempolitik. Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass solche Beteiligungen auf Augenhöhe die Kommunikation und die Entscheidungsqualität deutlich verbessert.
(Zustimmung bei der Linken)
Damit dieses Ehrenamt auch neben dem Studium ausgeübt werden kann, soll eine angemessene Aufwandsentschädigung gezahlt werden und je Amtsjahr eine Anrechnung auf die Regelstudienzeit von einem Semester erfolgen. Maximal sind zwei Amtszeiten mit einer Dauer von jeweils einem Jahr möglich, damit das Studium auch erfolgreich absolviert werden kann. So sieht echte Beteiligung aus. Wir laden Sie dazu ein, diesen demokratischen Schritt gemeinsam mit uns zu gehen.
Meine Damen und Herren! Wir wollen auch etwas an den Hochschulgremien ändern. Wir möchten den Inklusionsbeauftragten zukünftig mit Sitz und Stimme im Senat haben. Und eine Professorenmehrheit reicht aus, auch wenn auch nur einer Stimme Mehrheit besteht.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie uns die Zeit nutzen, damit dieses Gesetz gründlich diskutiert und verabschiedet werden kann. Ich freue mich auf die Befassung in den Ausschüssen und auf die Anhörung. - Vielen Dank.