Karin Tschernich-Weiske (CDU):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion der GRÜNEN möchte über eine Bundesratsinitiative erreichen, dass § 218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wird. Mich verwundert beim Wunsch der Änderung eines Bundesgesetzes, weshalb dazu nicht der Weg über den Bundesgesetzgeber gegangen wird,
(Zustimmung bei der CDU)
zumal die antragstellende Partei aktuell Teil der Bundesregierung ist.
(Marco Tullner, CDU: Hört, hört!)
Bei meiner Recherche zum Thema stieß ich schnell auf die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin. Diese war von der Bundesregierung damit beauftragt worden, die aktuelle Regelung des Schwangerschaftsabbruchs aus medizinischer, psychologischer, soziologischer, ethischer und rechtlicher Sicht zu bewerten. Ihren Abschlussbericht übergab diese Kommission im April 2024 gleich an drei Bundesminister, welche sich in einem offenen und faktenbasierten Diskurs mit dem Thema befassen wollten. Dieser Diskurs kann aufgrund der geringen Zeit bis zum heutigen Tage noch nicht beendet sein. Ich sehe nicht, weshalb sich das kleine Sachsen-Anhalt bei einem solchen Thema, zu dem eine Kommission aus Experten ein Jahr lang zusammensaß, im Bundesrat auf die Überholspur begeben sollte.
(Siegfried Borgwardt, CDU: Genau!)
In dem hier eingebrachten Antrag wird das Ziel formuliert, Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Schwangerschaftswoche zu legalisieren. Ein Blick in das Gesetz offenbart dazu, dass gemäß § 218 Abs. 1 StGB der Schwangerschaftsabbruch strafbar ist. Nach § 218a Abs. 1 ist der Tatbestand des Schwangerschaftsabbruchs aber nicht erfüllt, wenn die Schwangere durch eine Bescheinigung eine anerkannte Beratung nachweist, wenn der Abbruch von einem Arzt vorgenommen wird und wenn nach der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind. Damit ergibt sich keine zeitliche Dringlichkeit, sich in den ethisch sehr sensiblen und bedeutsamen Prozess der Suche nach dem richtigen Gleichgewicht zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Frau und dem Lebensrecht des ungeborenen Kindes einzumischen.
(Zustimmung bei der CDU - Marco Tullner, CDU: Sehr gut!)
Gerade bei einem solchen Thema sollte man den Fachpolitikern und Ministerien auf Bundesebene erlauben, sich mithilfe vieler Experten dem Fall zu widmen.
Der Antrag benennt eine schwierige Versorgungssituation hinsichtlich der Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen in Sachsen-Anhalt. Diese wird sich nicht ändern, wenn der Schwangerschaftsabbruch eine andere gesetzliche Regelung erhält; denn ein solcher Abbruch wird zumindest nach der zwölften Woche nach der Empfängnis niemals nur der Selbstbestimmung der Frau überlassen werden können.
(Zustimmung von Marco Tullner, CDU, und von Guido Kosmehl, FDP)
Vielmehr wird der Gesetzgeber immer den Schutz des ungeborenen Lebens bedenken müssen. Auch die Verantwortung der Väter sollte bedacht werden.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)
Jeder Parlamentarier wird diese Entscheidung nur seinem Gewissen verpflichtet treffen. Wir können dieses große Thema im Rechtsausschuss und im Sozialausschuss weiter erörtern, aber eine voreilige Bundesratsinitiative zu diesem sensiblen Komplex ist gegenwärtig nicht zielführend und wird es mit der CDU nicht geben.