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Plenarsitzung

Transkript

Rüdiger Erben (SPD):

Entschuldigung, Herr Präsident, ich war abgelenkt. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Einleitungssatz meiner Rede ist natürlich wieder die Hochwasserdemenz, die ich an dieser Stelle sehr häufig erwähne. 

Denn kurz nach einer Flutkatastrophe - dieses Mal passt es auch - befürworten viele Flutgeschädigte den Hochwasserschutz; später sind sie wieder dagegen. Die Hochwasserdemenz, fürchte ich, wird demnächst auch im Landkreis Mansfeld-Südharz wieder eintreten. 

Vor einigen Monaten, an gleicher Stelle, habe ich den Begriff etwas erweitert auf Katastrophendemenz. 

(Guido Kosmehl, FDP: Ja!)

Deswegen ist jede Initiative gut, die dem entgegenwirken soll. Als solche ordne ich auch den Antrag der Fraktion DIE LINKE ein. 

Wir werden den Antrag in den Innenausschuss überweisen, um dort zu besprechen, welche weiteren Schritte wir unternehmen werden. Denn die Ereignisse, insbesondere jüngst in Mansfeld-Südharz, sind noch sehr frisch. 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Herausforderungen im Katastrophenschutz sind unübersehbar. Das sind die Konsequenzen der Coronapandemie, von Extremwetterereignissen mit lang anhaltenden Hitze- und Dürreperioden, von Gefahren im Cyberraum oder aber auch der veränderten geopolitischen Lage. 

Ja, auch ich bin unzufrieden mit der Geschwindigkeit, mit der die Konsequenzen daraus gezogen werden. Ob die von den LINKEN geforderte Konferenz allerdings das richtige Format dafür ist, werden wir im Innenausschuss beraten. 

Bei einer dreiminütigen Rede verbietet es sich natürlich, auf alle Punkte einzugehen. Ich will nur zwei Punkte kurz anreißen. Bei den bereits erwähnten Waldbrandereignissen im Harz zeigt sich deutlich, welche Schwierigkeiten wir damit haben, wenn die Schwelle zwischen Katastrophe und Nichtkatastrophe unmittelbar nur eins und null ist. 

Als der Katastrophenfall im Harz festgestellt wurde, wurde jüngst der Landkreis Harz großzügig durch die Landesregierung mit einer Zuweisung nach dem Katastrophenschutzgesetz für seine Einsatzkosten, bspw. für die Einsätze von Flugzeugen, entschädigt. 

Die Stadt Wernigerode bleibt auf ihren Kosten sitzen, weil der Katastrophenfall in anderen Fällen nicht festgestellt worden ist. Das ist, glaube ich, kein angemessenes Ergebnis.

Ein zweites Problem - das ist bereits angesprochen worden  : die sogenannte Helfergleichstellung. Ab 30. Dezember 2023 um 15 Uhr waren in diesem Lande alle Einsatzkräfte gleichgestellt. Aber auch vor 15 Uhr am 30. Dezember 2023 waren bereits Angehörige von Wasserwacht, DLRG oder auch von Betreuungszügen der Hilfsorganisationen im Einsatz. Die waren eben nicht den Kameraden der Feuerwehren oder auch den Helfern des THW gleichgestellt. Ich glaube, das kann man an der Stelle sehr deutlich machen, auch wenn das vielleicht in Zahlen wegen der Feiertage und der Zeiten dazwischen jetzt nicht so relevant war.

Zum Alternativantrag der AfD. Ich habe natürlich gemerkt, dass in dem Alternativantrag der AfD auch ausdrücklich Punkte wohl nahezu wörtlich aus dem Papier der SPD-Landtagsfraktion zum Katastrophenschutz enthalten sind. Da Ihr Alternativantrag aber mit überwiesen wird, wird das natürlich auch Gegenstand der Beratungen im Innenausschuss sein. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)