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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 30

Beratung

Meinungsfreiheit verteidigen! Akademische Freiheit und Meinungspluralismus statt „Cancel Culture“, Wokeismus und politischer Korrektheit an den Hochschulen Sachsen-Anhalts!

Antrag Fraktion AfD - Drs. 8/4243

Alternativantrag CDU, SPD, FDP - Drs. 8/4284 


Den Antrag wird Herr Mertens einbringen. Sie haben das Wort. Bitte sehr. 

(Zustimmung bei der AfD) 


Christian Mertens (AfD): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen Abgeordnete! Beinahe ein Jahrzehnt lang wurde der Historiker Jörg Baberowski an der Humboldt-Universität Berlin von einer trotzkistischen Splittergruppe terrorisiert. Diese Handvoll Personen schaffte es, einen renommierten Wissenschaftler einer selten gesehenen Hetzjagd auszusetzen, und zwar durch dauerndes Plakatieren, Schmähungen und Verleumdungen in den sozialen Medien, durch Aufhetzung anderer Studenten, durch Rechtsstreitigkeiten bis hin zu körperlicher Konfrontation mit dem Professor. 

Der Grund? - Zuerst war es die Einladung eines Trotzki-kritischen Kollegen im Jahr 2014 zu einer Veranstaltung nach Berlin, danach die kritische Gegenüberstellung von nationalsozialistischer und sowjetischer Gewaltherrschaft - eigentlich, so sollte man meinen, Selbstverständlichkeiten unter Historikern. 

Ebenfalls an der Humboldt-Universität zu Berlin hat die damalige Doktorandin der Biologie Marie-Luise Vollbrecht im Jahr 2022 einen Vortrag mit dem Titel „Geschlecht ist nicht (Ge)schlecht - Sex, Gender und warum es in der Biologie nur zwei Geschlechter gibt“ halten wollen. Nach Protestankündigungen und Vorwürfen der Transfeindlichkeit von sogenannten Transaktivisten in den sozialen Medien sagte die Universität die Veranstaltung kurzerhand ab. 

Diese beiden Beispiele sind nur zwei der bekanntesten Fälle von Cancel Culture der woken, in linksradikalen Strukturen organisierten Studentenschaft. Derlei Beispiele gibt es zahllose weitere. Sie werden unter anderem von einem engagierten Team des Netzwerks Wissenschaftsfreiheit gesammelt und veröffentlicht. 

Das Grundübel ist somit benannt. Seit Jahrzehnten ist der tertiäre Bildungssektor in Deutschland kein Ort des freien und wissenschaftlichen Meinungs- und Faktenaustausches mehr. Insbesondere in den für das menschliche Zusammenleben doch so relevanten Bereichen der Geistes- und Sozialwissenschaften herrscht eine linksliberale bis linksextremistische Hegemonie, welche alles verteufelt und angreift, was nicht in ihr links-wokes Weltbild passt. 

Dabei geht es explizit nicht darum, dass der Staat nun als solcher an dieser Stelle Eingriffe tätigt oder Vorgaben macht. „Es sind“ - ich zitiere - „die Akteure des Wissenschaftssystems selbst, die einen schleichenden Aushöhlungsprozess in Gang gesetzt haben“, wie Bernhard Kempen, ehemaliger Präsident des Hochschulverbandes, festgestellt hat. 

Die in die AStAs gewählte Studentenschaft ist beinahe zu 100 % innerhalb dieser sektenartigen Strukturen organisiert, was sich in den öffentlichen Äußerungen der Hochschulgruppen und Studentenräte mehr als deutlich niederschlägt. Beispiele hierfür auszusuchen, erübrigt sich im Grunde genommen von selbst. Ein einfacher Blick auf nahezu jegliche Seite von Studentenvertretungen in den sozialen Netzwerken reicht hierfür völlig aus. 

Das hat natürlich auch Folgen. Einfache Studenten befinden sich so zunehmend in der Situation, trotz der in § 4 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt garantierten Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung, Lehre und Studium und ihrer verbürgten Grundrechte in der praktischen Ausübung derselben gehindert zu werden. Wer als Student sogenannte kontroverse oder möglicherweise umstrittene Ideen, Meinungen oder eigentlich auch wissenschaftliche Erkenntnisse vertritt, wird in der Regel mundtot gemacht. Wenn man ganz viel Glück hat, gibt es erst einmal eine sehr unfreundliche Ansprache. In der Regel gibt es im zweiten Schritt - das braucht man nicht zu beschönigen - oft genug auch ein paar aufs Maul. 

Ähnliches ist auf Vertreter der Dozentenschaft zu übertragen. Dort findet zwar in der Regel kein direkter körperlicher Angriff statt, doch man unterliegt zunehmend der Gefahr, Lehraufträge und finanzielle Zuschüsse zu verlieren, zudem Boykott und gesellschaftliche Ächtung ertragen zu müssen. Derweil unternehmen dann auch die meisten Doktoren und Professoren nichts, um sich diesem seit Jahrzehnten andauernden Trend entgegenzustellen. Oft ist eher das Gegenteil der Fall. Dies ist allerdings nicht verwunderlich, muss doch jeder, der eine auch nur leicht abweichende Meinung äußert, mit schlimmsten Verleumdungen, Aufstiegssperren, Nichtbewilligung von Forschungsgeldern sowie körperlichen Angriffen auf sich und sein Eigentum rechnen. 

Einer Umfrage des Deutschen Hochschulverbandes aus dem Jahr 2021 kann man entnehmen, dass die Hälfte der Dozenten in den Geistes- und Sozialwissenschaften sich in ihrer Lehr- und Forschungsfreiheit eingeschränkt sehen. So verfestigen sich derlei parasitäre Strukturen an den Orten der tertiären Bildung von Jahr zu Jahr, ohne dass dem tatsächlich etwas entgegensetzt wird. 

Die regierenden Parteien - es spielt im Grunde keine Rolle, welche - tun bisher nichts, um dem Einhalt zu gebieten. Man könnte fast meinen, dass es so manchem Politiker ganz recht ist, dass die Forschungsergebnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften, welche dieses linke Milieu an den Universitäten produziert, perfekt dazu geeignet sind, linker Politik den Hauch der wissenschaftlich fundierten Vernunftspolitik zu geben. Noch einmal ohne Beschönigung: Selten war die Wissenschaft in diesen Fächern so sehr Hure der Politik, wie sie es jetzt ist. 

Wir als AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt fordern die Landesregierung daher dazu auf, 

erstens sich zur Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit an sämtlichen Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt zu bekennen, 

zweitens die Hochschulen zu verpflichten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit innerhalb des Rahmens der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vollumfänglich zu gewährleisten und dabei sicherzustellen, dass bei sogenannten kontroversen oder unpopulären Meinungen weder Repressalien noch Nachteile abgeleitet werden können. 

Drittens. Die Hochschulen haben Regelungen zu treffen, die 

a)    sicherstellen, dass Kandidaten bei Besetzungsverfahren jeglicher Art keinerlei Nachteile erleiden, weil sie kontroverse, unpopuläre oder politisch inkorrekte Meinungen vertreten, 

b)    ein ausdrückliches Verbot der Exmatrikulation wegen politisch inkorrekten Verhaltens festschreiben und 

c)    sicherstellen, dass ein Betreuungsverhältnis im Rahmen von Promotion oder Habilitation aus politischen Gründen nicht einseitig durch den Betreuer aufgelöst werden kann. 

Viertens. Die Hochschulen haben außerdem zum Schutz der Studenten vor politischer Diskriminierung, wo immer dies eben möglich ist, anonyme Bewertungsverfahren anzuwenden. 

Fünftens. Studenten, die den Verdacht hegen, bei der Leistungsbewertung politisch diskriminiert worden zu sein, erhalten durch ein Widerspruchsverfahren das Recht, ihre Leistung von einem Zweitkorrekter ihrer Wahl bewerten zu lassen. 

Sechstens. In Fortschreibung der jeweiligen Zielvereinbarungen zwischen Land und Universität ist eine Verpflichtungserklärung zu vereinbaren, welche die vorgenannten Punkte berücksichtigt. 

Ich komme zum Schluss. All diese Forderungen lehnen sich an den Higher Education (Freedom of Speech) Act 2023 der Briten an, welcher nach zahlreichen ähnlichen Zwischenfällen dort in Kraft getreten ist. Ich finde, was die Briten können, das kriegen wir auch hin, damit an Stätten wie der Humboldt-Universität das namensgebende humboldtsche Bildungsideal auch tatsächlich wieder gelebt werden kann. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. 

(Beifall bei der AfD)