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Plenarsitzung

Petitionsportal der Länder gestartet

Der Bund und die Länder haben am 17. April 2023 ihr neues gemeinsames Petitionsportal freigeschaltet. Mit diesem Portal, das unter der Web-Adressehttps://petitionsportal.de zu erreichen ist, soll den Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zu den Petitionsausschüssen des Bundes und der Länder erleichtert werden.

Das Vorhaben wurde zur Tagung der Vorsitzenden der Petitionsausschüsse des Bundes und der Länder am 11./12. September 2022 in Wiesbaden beschlossen und soll als öffentlicher Gegenpol zu privaten Kampagnenplattformen dienen.

Screenshot vom gemeinsamen Petitionsportal des Bundes und der Länder. Man sieht eine Deutschlandkarte und daneben Buttons mit den Landeswappen.

Screenshot vom gemeinsamen Petitionsportal des Bundes und der Länder.

Das Portal soll zur Erhöhung der Transparenz der politischen Entscheidungsfindung beitragen. Über die angebotenen Links gelangt man unkompliziert zu den Petitionsausschüssen der Landtage und des Bundestags, kann sich u. U. über laufende Verfahren und Inhalte informieren und besser partizipieren.

Warum Petitionen?

Petitionen sind ein wichtiges Instrument, um Anliegen an die Parlamente heranzutragen. Nach Artikel 17 des Grundgesetzes hat jedermann das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden. Alle, die von diesem Recht Gebrauch machen, haben die Gewähr, dass ihre Eingaben sorgfältig geprüft und gegebenenfalls der Regierung, den Fraktionen oder auch dem Europäischen Parlament überwiesen, zur Kenntnis gegeben oder zugeleitet werden. Ist die angeschriebene Volksvertretung nicht für das vorgebrachte Anliegen zuständig, wird die Eingabe an die entsprechende Stelle weitergeleitet. Jedem Petenten wird – unabhängig davon, ob seinem Anliegen (ganz oder teilweise) entsprochen werden kann – das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt.