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Plenarsitzung

Opferhilfen werden von Bund und Land gezahlt

Die Fraktionen von CDU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben durch einen jeweiligen Antrag auf Selbstbefassung das Attentat auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt zum Thema im Innenausschuss des Landtags am Donnerstag, 6. Februar 2025, gemacht. Noch offene Fragen aus der vorangegangenen Sitzung des Ausschusses sollten Beantwortung finden. Insbesondere das Ministerium für Inneres und Sport wurde darin aufgefordert, über Erkenntnisse zum Attentat, die Bewältigung des Einsatzes, zum Tatverdächtigen und möglichen Hintergründen der Tat zu berichten.

Blumen und Kränze vor der Magdeburger Johanniskirche.

Die Magdeburger Johanniskirche wurde nach dem Anschlag auf dem Weihnachtsmarkt zum zentralen Gedenkort in der Landeshauptstadt.

Der Ältestenrat des Landtags hatte sich am 23. Dezember 2024 zu einer kurzfristig anberaumten Sitzung zusammengefunden, in der das Parlament erstmalig über die seinerzeit aktuellen Hintergründe und ersten Erkenntnisse informiert worden war. Im Januar 2025 hatte der Landtag einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss eingesetzt, der das Geschehen, die Umstände und die Hintergründe des Anschlages auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024 untersuchen soll. Die Konstituierung des Ausschusses ist für den 13. Februar 2025 vorgesehen.

Bei der Anhörung am 6. Februar 2025 informierte Sachsen-Anhalts Innenministerin über den Stand der Ermittlungen. Zudem wurden der Bundesopferbeauftragte, die Landesopferbeauftragte von Sachsen-Anhalt, Magdeburgs Oberbürgermeisterin und der Städte- und Gemeindebund angehört.

Redebeiträge aus der Anhörung

Roland Weber, seit 1. Januar 2025 Bundesopferbeauftragter, hatte die Betreuung der Betroffenen der Tat auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg übernommen. „Unser Staat darf die Betroffenen von Anschlägen nicht alleine lassen – mit ihrer Trauer, ihrem Schmerz und ihren Bedürfnissen“, sagte er nach dem Attentat in Magdeburg. Bereits am Vormittag nach dem Anschlag war der Bundesopferbeauftragte aufgrund der Vielzahl der Opfer tätig geworden, die Zusammenarbeit mit dem Land sei sofort sehr gut gewesen. Unmittelbar wurden die Betroffenen angeschrieben und darüber informiert, wie sie Hilfe erhalten könnten, auch ein Notfalltelefon sei geschaltet worden. Mit Stand 30. Januar 2025 hätten sich 1 229 Betroffene gemeldet. Man stehe zudem in Kontakt mit 17 Hinterbliebenen der Getöteten sowie mit circa 300 körperlich Verletzten. Der Bundestag hatte unlängst 25 Millionen Euro für die Opfer zur Verfügung gestellt, die über das Bundesamt für Justiz ausgereicht werden sollen. Erwartet werden mehrere Hundert Anträge, so Weber, die würden geprüft, das Geld dann ausgereicht.

Dr. Gabriele Theren ist als ehrenamtliche Landesopferbeauftragte für Betroffene und deren Angehörige in Fällen von Terrorismus und sonstigen auf Straftaten beruhenden Großschadensereignisse im Rahmen ihrer Zuständigkeit Ansprechpartnerin. Sie sei froh gewesen, dass der Bund sogleich unterstützt habe, weil die Landesstelle die Situation allein nicht hätte bewältigen können, so Theren. So hätten die Betroffenen sehr schnell kontaktiert werden können. Es gebe nun eine klare Lage, durch die die finanziellen Mittel von Land und Bund relativ schnell zur Verfügung gestellt werden könnten.

„Die Tat hat eine tiefe Wunde in das Herz der Landeshauptstadt gerissen“, sagte Magdeburgs Oberbürgermeisterin Simone Borris. Der Gedenkort an der Johanniskirche werde immer noch besucht. Die Auszahlungen vom von der Stadt eingerichteten Spendenkonto hätten bereits begonnen, mehrere Hundert Anträge waren eingegangen. Übernommen worden seien auch Krankenhauskosten von Menschen, die nicht entsprechend versichert gewesen seien. Erste Überlegungen zu einem Gedenkort gebe es bereits. „Die Aufarbeitung des Anschlags ist auch für die Stadtverwaltung jetzt ein zentrales Thema“, erklärte Borris. Hier gehe es auch um mögliche Defizite und Versäumnisse beim Sicherheitskonzept. Seit 2015 gelte das gleiche Prozedere zur Genehmigung des Weihnachtsmarkts und des Sicherheitskonzepts. Vonseiten der Polizei habe es keine Informationen zu einer erhöhten Gefährdungslage gegeben. Von keiner prüfenden Stelle habe es Einwände gegen das Sicherheitskonzept gegeben. Borris zeigte sich verwundert darüber, dass es von den Behörden gegenüber der Stadt Magdeburg über Jahre hinweg keinerlei Informationen über den Täter gegeben habe.

„Der Anschlag in Magdeburg hat in der kommunalen Familie für viel Entsetzen gesorgt“, betonte Bernward Küper, Landesgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds Sachsen-Anhalt. „Viele Kommunen schauen sich unter diesem Eindruck ihre Sicherheitskonzepte nochmal genauer an.“ Diese würden – so noch nicht vorhanden – am Runden Tisch mit allen Verantwortlichen erarbeitet bzw. angepasst. Man werde möglicherweise mit einem Aufwand an Schutz konfrontiert, den man kaum noch werde abbilden können. „Ohne die Hilfe der staatlichen Ebene können wir eine solche Lage nicht meistern“, sagte Küper.

Das Kabinett hat eine Bundesratsinitiative gestartet, die Mitte Februar eingebracht werden soll, in der es um die Priorisierung und auskömmliche Ausstattung eines bundesweit einheitlichen Datenhauses gehen soll, konstatierte Innenministerin Dr. Tamara Zieschang. Hintergrund sei, dass viele Informationen über den Täter in Magdeburg zuvor nicht bekannt gewesen seien. In der 6. Kalenderwoche hat im Innenministerium der „Arbeitsstab Aufarbeitung Anschlag 20.12.2024“ seine Arbeit aufgenommen. Er soll die polizeilichen Ermittlungen bis zum Anschlag und die Einsatzbewältigung am Tag des Anschlags aufarbeiten. 19 Beschäftigte sind in ihm tätig, es könnten auch externe Experten hinzugezogen werden.

Die parlamentarische Aufarbeitung des Anschlags in Magdeburg wird sich am 13. Februar 2025 in den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt verlagern.