Der Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung des Landes Sachsen-Anhalt hat seinen 31. Tätigkeitsbericht an Landtagsvizepräsident Wulf Gallert und Sozial- und Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne übergeben. Neben den Ergebnissen der Einrichtungsbesuche und dem Tätigkeitsbericht selbst, seien inhaltliche Schwerpunkte diesmal die Notfallversorgung in Sachsen-Anhalt mit den zu erwartenden Änderungen durch die Gesetzgebung des Bundesgesundheitsministeriums und ihren Auswirkungen auf die Versorgung psychisch Kranker, erklärt Ausschussvorsitzender Prof. Dr. Henning Flechtner.
Was ist der Psychiatrieausschuss?
Der Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung nahm am 1. Mai 1993 seine Arbeit auf. Die Entscheidung, einen solchen Ausschuss einzurichten, fußte auf den 1990 vorgefundenen Versorgungs- und Behandlungsbedingungen für psychisch kranke Menschen in den Krankenhäusern und Heimen in Sachsen-Anhalt und die mit der Schaffung der deutschen Einheit gegebene Chance, die Forderungen der Psychiatrie-Enquete auch in Sachsen-Anhalt umzusetzen.
Die Mitglieder des Ausschusses arbeiten ehrenamtlich, unabhängig und sind nicht an Weisungen gebunden. Ihre Tätigkeit ist allein den Rechten und Belangen der Personen verpflichtet, die an einer Psychose, Suchtkrankheit, einer anderen krankhaften seelischen oder geistigen Störung oder an einer seelischen oder geistigen Behinderung leiden oder gelitten haben, oder bei denen Anzeichen einer solchen Krankheit, Störung oder Behinderung vorliegen, und die sich nicht selbst vertreten können.