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Plenarsitzung

Möglichkeiten der mobilen Schlachtung

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte im November 2021 das Thema „Neue Möglichkeiten zur Schlachtung im Herkunftsbetrieb“ als Selbstbefassungsantrag in den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten eingebracht, dieser hatte daraufhin beschlossen, im I. Quartal 2021 ein entsprechendes Fachgespräch durchzuführen. Zu diesem kam es mit etwas Verspätung am Mittwoch, 31. August 2022.

Blick über iPad-Mitschriften hinweg in den Sitzungsraum des Ausschusses.

Blick in den Sitzungsraum des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten.

Die EU-Kommission verfolge mit ihrer „Vom Hof auf den Tisch“-Strategie die Ziele eines fairen, gesunden und umweltfreundlichen Lebensmittelsystems. Dies beinhalte unter anderem eine Stärkung der Schlachtung im Herkunftsbetrieb, welche von einer Vielzahl von landwirtschaftlichen Betrieben und Verbraucherinnen eingefordert werde, argumentieren die Grünen. Erstmalig werde mit der aktualisierten EU-Verordnung die teilmobile Schlachtung als eine Form der Schlachtung im Herkunftsbetrieb für Rinder, Schweine und Pferde geregelt (nicht für Schafe).

Welche Vorteile brächte die Vor-Ort-Schlachtung? Die Zentralisierung der Schlachtstätten habe zu Lebendviehtransporten mit immer größeren Strecken und damit immer mehr Tierleid geführt, so die Grünen. Wesentliche Ziele seien nun, die Fahrtzeit zu begrenzen und den Schlachtvorgang für die Tiere stressfreier zu gestalten. Dafür brauche es sowohl mehr dezentrale Schlachtstätten als auch die Schlachtung im Herkunftsbetrieb. Mit dem Fachgespräch sollten die neuen Möglichkeiten dargestellt und diskutiert werden, welche bei diesem Thema Fortschritt bringen können.

Stimmen aus dem Fachgespräch

Der Einsatz teilmobiler Schlachteinheiten werde auch Thema bei der anstehenden Agrarministerkonferenz in Quedlinburg sein, sagte Landwirtschaftsminister Sven Schulze (CDU), daher sei es begrüßenswert, es auch im Ausschuss zu erörtern. Durch die Schlachtung (Tötung) vor Ort entfalle der Lebendtiertransport, gewisse Zwangsmaßnahmen entfielen ebenso, die Belastung der Tiere werde minimiert. Während des gesamten Schlachtvorgangs – in einem Vorgang dürfen drei Rinder bzw. sechs Schweine geschlachtet werden – müsse ein Tierarzt zugegen sein. Der Tierhaltungsbetrieb werde durch den Einsatz mobiler Schlachtungseinheiten zum Schlachtbetrieb und müsse die entsprechenden Voraussetzungen und Standards laut EU sicherstellen, so Schulze. Derzeit bestünden noch Fördermöglichkeiten.

Durch die Novellierung der EU-Verordnung gebe es nun keinen Prüfvorbehalt mehr, es werde also grundsätzlich akzeptiert, das Verfahren zu wählen, ohne dass der Tierhalter erklären müsse, warum er das wolle, erklärte Dr. Andrea Fink-Keßler vom Verband der Landwirte mit handwerklicher Fleischverarbeitung (Kassel). Hemmnis für den Einsatz des Verfahrens könnte die wenige Erfahrung sein, aber diesem könnten die zuständigen Behörden mit Leitlinien und Informationsveranstaltungen begegnen. Mit dem umliegenden Schlachtbetrieben oder Fleischern müsse verbindlich geklärt werden, ob das bereits getötete Tier aufgenommen und verarbeitet wird – um auch die zeitlich begrenzten Transportzeiten des getöteten Tiers nicht zu überschreiten. Fink-Keßler verwies auch auf vollmobile Geflügelschlachtung in den Haltungsbetrieben, die bereits in einigen Bundesländern zum Einsatz komme.

Seine Institution unterstütze das Anliegen des Selbstbefassungsantrags, sagte Dr. Gerd Heckenberger von der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (Bernburg), denn er eröffne den Tierhaltungsbetrieben eine dritte Möglichkeit, ihre Tiere zu schlachten. Die Betriebe sprächen sich für die Harmonisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen aus, so Heckenberger. Man müsse gut verständlich wissen, welche Regeln einzuhalten seien und an wen man sich zu wenden habe. Diskutiert würde auch die Möglichkeit zielgerichteter Förderprogramme, befürwortet werden auf jeden Fall der Ausbau von Beratung, Weiterbildung und die Netzwerkarbeit. Gefordert würden zudem die Unterstützung der Absatzförderung und eine sinnvolle Gestaltung der Gebühren.

Stefan Krause ist zwar eigentlich Zahnarzt, aber seit zwanzig Jahren auch nebenberuflich Halter eines kleinen Damwildgatters und zudem Jagdpächter. Auch er hat sich bereits mit dem Thema Schlachtung (Gatterwild gilt als Weidewild) beschäftigt. Die bürokratischen Auflagen (beispielsweise für die Genehmigung eines Kugelschusses) seien enorm hoch. Viele Regelungen seien nicht praxisgerecht, kritisierte Krause.

Der Ausschuss und das Ministerium werden sich weiter mit der Thematik beschäftigen. Vorgesehen ist eine neuerliche Berichterstattung durch das Landwirtschaftsministerium in ein paar Monaten.