Jede Einreichung wird bei Eingang auf Vollständigkeit geprüft. Das heiß konkret: sind alle Pflichtangaben da? Ist das Projekt vollständig eingegangen? Lässt es sich digital fehlerfrei darstellen?
Danach werden die Einsendungen gebündelt an die Jury übergeben. Die Jury besteht aus den Mitgliedern des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, die sich mit den Projekten inhaltlich auseinandersetzen.
Nach welchen Kriterien wählt die Jury die Preisträger aus?
- Inhaltliche Relevanz/Bedeutung/Symbolik (Bezug zum Grundgesetz)
- Qualität der ausgewählten Darstellungsform
- Kreative Herangehensweise
Die Jury kann in jeder Kategorie maximal fünf Punkte vergeben. Die drei Projekte mit den meisten Punkten sind für das anschließende Ranking ausgewählt.
Alle eingereichten Informationen werden den 97 Landtagsabgeordneten zugänglich gemacht. Am Ende entscheidet der Landtag über die Platzierung der von der Jury ausgewählten Ideen.
Am Ende des Rankings stehen die drei Erstplatzierten fest. Die Gewinner werden in einem Schreiben des Landtagspräsidenten über ihren Sieg und die Preisverleihung informiert.