Antrag
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Fraktion Burg-Gymnasium Wettin
Frühere und spezialisiertere Kurswahl für die gymnasiale Oberstufe
Das Jugendparlament wolle beschließen:
Der Landesregierung wird empfohlen, dass die Kurseinwahl auf dem Gymnasium vorgezogen und dass Schülern eine spezialisiertere Fachauswahl – nach ihren individuellen Interessen und Fähigkeiten – ermöglicht wird.
Begründung
Gegenwärtig haben Gymnasialschüler in Sachsen-Anhalt erst ab der Klassenstufe 11 die Mög-lichkeit, mehrere Fächer abzuwählen und Fachkombinationen nach ihren Interessen und Fähigkeiten zu wählen. Dabei sind sie jedoch aktuell noch sehr eingeschränkt, da aus allen Bereichen (dem gesellschaftswissenschaftlichen, dem naturwissenschaftlichen und dem sprachlich-künstlerischen Bereich) Fächer gewählt werden müssen. Auch gibt es eine Reihe von Fächern, die bis zum Abitur nicht abgewählt werden können. Aus diesen Gründen beantragen wir eine Änderung der aktuell geltenden Kurswahlvorschriften.
Ziel der Änderung soll es sein, Schüler besser auf ihr zukünftiges Berufs- oder Studienleben vorzubereiten und eine präzisere Förderung der persönlichen Präferenzen und Kompetenzen zu ermöglichen. Den Gymnasialschülern soll durch eine frühere, spezialisierte und flexiblere Kurseinwahl eine individuellere Beschulung ermöglicht werden, in denen sie die für ihren jeweiligen Berufsweg notwendigen Wissens- und Kompetenzbestände erlangen können.
So soll der Schüler ab der 8. Klasse festlegen dürfen, welche der drei Talentfächer (Musik, Kunst & Sport) er fortführen möchte bzw. ggf. abwählen möchte. Von diesen muss mindestens eines gewählt werden.
Ab der 10. Klasse ist es dem Schüler erlaubt, sich eine ihm ansprechende, sehr individuelle Kursauswahl zu wählen. Die Schüler sind dabei in ihrer Fächerauswahl nicht eingeschränkt bis auf die folgenden Fächer, welche verpflichtend belegt werden müssen: Deutsch, Mathematik und Geschichte. Mindestens eines dieser Pflichtfächer muss als Leistungskurs gewählt werden. Die Wahl der dazu zusätzlichen Fächer soll hierbei von jeglichen Restriktionen (keine Vorgaben einer zwingenden Kurswahl eines bestimmten Bereiches) befreit sein. Die Wahlmöglichkeiten unterliegen dabei der „3 Pflichtfächer + 7 Zusatzfächer“-Regel. Zu den Zusatzfächern zählen alle Fächer, die nicht zu den Pflichtfächern zählen. Innerhalb der Zusatzfächer darf nur ein Talentfach enthalten sein. Insgesamt müssen 3 Leistungskurse und 7 Grundkurse gewählt werden.
Anton Hillger und Tim Kirchner
Fraktionsvorsitz