Landtags-Wahlen
Es gibt eine Demokratie in Sachsen-Anhalt.
In einer Demokratie bestimmen die Bürger.
Die Bürger sind die Menschen in Sachsen-Anhalt.
Die Bürger entscheiden:
Welche Politiker kommen in den Landtag.
Die Politiker nennt man dann: Abgeordnete.
![Comic-Bild: Mann steckt den Wahlzettel in die Wahlurne](/fileadmin/_processed_/5/8/csm_Wahlurne_mit_Wappen_Mann_58cf83d0f8.jpg)
Grafik: SoVD-Jugend, Sozialverband Deutschland e.V.
Die Abgeordneten im Landtag treffen wichtige
Entscheidungen.
Für alle Menschen in Sachsen-Anhalt.
Im Landtag von Sachsen-Anhalt arbeiten
97 Abgeordnete.
Man sagt auch: Der Landtag hat 97 Sitze.
Es können aber auch mehr Abgeordnete
im Landtag arbeiten.
Es gibt alle 5 Jahre eine Landtags-Wahl.
Die letzte Landtags-Wahl war am 6. Juni 2021.
![Zeichnung: Stimm-Zettel und Wahl-Urne](/fileadmin/_processed_/9/f/csm_Wahlurne_75592e2a85.jpg)
Foto: © Reinhild Kassing
Wer darf wählen?
Sie dürfen wählen wenn:
Sie 18 Jahre sind oder älter
und in Sachsen-Anhalt wohnen.
Man stimmt bei der Landtags-Wahl ab.
Jeder Wähler hat 2 Stimmen.
Sie haben eine Stimme für ihren Wahlkreis.
Sie stimmen dabei für eine Person.
Und Sie haben eine Stimme für ihr Bundes-Land.
Sie stimmen dabei für eine Partei.
Die Wahl-Helfer zählen die Stimmen.
Die Partei hat viele Stimmen bekommen:
Die Partei bekommt viele Sitze im Landtag.
Die Partei hat wenig Stimmen bekommen:
Die Partei bekommt wenig Sitze im Landtag.
![Grafik: Sitzverteilung im Landtag](/fileadmin/_processed_/e/2/csm_Sitzverteilung1_2190c83c3d.png)
So sind die Stimmen im Landtag der 8. Wahlperiode verteilt. Grafik: Landtag