Wer kann ein neues Gesetz vorschlagen?
• Die Abgeordneten vom Landtag
• Die Landes-Regierung
• Die Bürger von Sachsen-Anhalt
Gesetz-Entwurf
Jemand schlägt ein Gesetz vor.
Man nennt das auch: Gesetz-Entwurf.
Man schickt den Gesetz-Entwurf
an den Landtags-Präsidenten.
Erste Lesung
Die Abgeordneten treffen sich im Landtag.
Sie sprechen dort über den neuen Gesetz-Entwurf.
Das nennt man auch: Erste Lesung.
Fach-Ausschuss
Der Landtag gibt den Gesetz-Entwurf
an einen Fach-Ausschuss.
Im Fach-Ausschusssind Abgeordnete vom Landtag.
Der Fach-Ausschuss prüft den Gesetz-Entwurf:
• Ist alles richtig, was im Gesetz-Entwurf steht
• Hat man an alles gedacht
Der Fach-Ausschuss ändert den Gesetz-Entwurf vielleicht.
Dann gibt der Fach-Ausschuss den Gesetz-Entwurf
zurück an den Landtag.