Wer kann ein neues Gesetz vorschlagen?
• Die Abgeordneten vom Landtag
• Die Landes-Regierung
• Die Bürger von Sachsen-Anhalt
Gesetz-Entwurf
Jemand schlägt ein Gesetz vor.
Man nennt das auch: Gesetz-Entwurf.
Man schickt den Gesetz-Entwurf
an den Landtags-Präsidenten.
![Zeichnung: rotes Gesetzbuch](/fileadmin/_processed_/b/8/csm_Gesetzbuch_f5d517131d.jpg)
Foto: © Reinhild Kassing
Erste Lesung
Die Abgeordneten treffen sich im Landtag.
Sie sprechen dort über den neuen Gesetz-Entwurf.
Das nennt man auch: Erste Lesung.
![Blick von Pressetribüne ins Plenum](/fileadmin/_processed_/8/e/csm_Plenum_von_oben_Schlueter__a23d0438b6.jpg)
Foto: Jens Schlueter/Landtag
Fach-Ausschuss
Der Landtag gibt den Gesetz-Entwurf
an einen Fach-Ausschuss.
Im Fach-Ausschusssind Abgeordnete vom Landtag.
Der Fach-Ausschuss prüft den Gesetz-Entwurf:
• Ist alles richtig, was im Gesetz-Entwurf steht
• Hat man an alles gedacht
Der Fach-Ausschuss ändert den Gesetz-Entwurf vielleicht.
Dann gibt der Fach-Ausschuss den Gesetz-Entwurf
zurück an den Landtag.
![Zeichnung: Menschen sitzen an Tisch und diskutieren.](/fileadmin/_processed_/d/c/csm_Besrpechung_kleine_Gruppe_5ade43ddb2.jpg)
Foto: © Reinhild Kassing
Zweite Lesung
Die Abgeordneten im Landtag lesen den Gesetz-Entwurf
noch mal durch.
Das nennt man auch: Zweite Lesung.
Abstimmung
Die Abgeordneten stimmen nach der zweiten Lesung
über das Gesetz ab.
Mehr als die Hälfte der Abgeordneten stimmen mit Ja:
Das Gesetz wird verabschiedet.
![Zeichnung: Menschen haben Stimm-Zettel in der Hand](/fileadmin/_processed_/c/1/csm_Abstimmung_6bf28107fd.jpg)
Foto: © Reinhild Kassing