Lange hatte die erfolgreiche Wahl einer Landesbeauftragten für den Datenschutz auf sich warten lassen, im April 2024 war schließlich Maria Christina Rost vom Landtag in dieses Amt gewählt worden. Heute empfing sie ihre Ernennungsurkunde aus den Händen von Landtagspräsident Dr. Gunnar Schellenberger. Rost war im April 2024 von den Koalitionsfraktionen CDU, SPD und FDP als gemeinsame Kandidatin vorgeschlagen worden.
Die 48-jährige Maria Christina Rost war seit 2012 bis dato beim hessischen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit beschäftigt und leitete dort die Stabsstellen Öffentlichkeitsarbeit und Justiziariat. Vor ihrer Tätigkeit beim Datenschutz war sie in der Kanzlei des Hessischen Landtags, im Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen und als Rechtsanwältin tätig.
Hintergrund
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) überwacht die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Behörden und andere öffentliche Stellen im Land Sachsen-Anhalt. Sie gibt Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes, berät den Landtag, die Landesregierung sowie sonstige öffentliche Stellen und arbeitet mit anderen Datenschutzinstitutionen der Länder, des Bundes und anderer Staaten zusammen.
Der Landtag wählt die Landesbeauftragte für den Datenschutz mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtags für die Dauer von fünf Jahren. Nach Artikel 63 Abs. 3 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt ist sie in der Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie erstattet dem Landtag alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht und informiert Behörden und die Öffentlichkeit über Datenschutz und Datensicherheit.
Nach dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger (DSG-LSA) kann sich jedermann an die Landesbeauftragte wenden, wenn sie/er meint, durch Verarbeitung oder Nutzung persönlicher Daten durch öffentliche Stellen in eigenen Rechten verletzt worden zu sein. Die Landesbeauftragte hat ihren Sitz in der Landeshauptstadt Magdeburg.