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Plenarsitzung

Die Orangerie in Bernburg

Blick auf die Orangerie des Schlosses Bernburg.

Blick auf die Orangerie des Schlosses Bernburg. Foto: Hans-Jürgen Ende

Die Orangerie im Schloss Bernburg (1848–1859)

Am 31. Juli 1848 wurde der Landtag einberufen, um die Verfassung des Herzog­tums zu beraten. Er tagte jetzt in der Orangerie des Bernburger Schlosses. Der Sitzungssaal befand sich in dem später abgetra­genen Obergeschoss. Die Regierung hatte einen Verfassungsentwurf vorgelegt, der von der großen Mehrheit im Landtag als unzureichend zurückgwiesen wurde. Ein Be­schluss des Landtags, für alle drei anhaltischen Herzogtümer eine gemeinsame Verfassung zu verlangen, wurde schon am folgenden Tag aufgrund des partikularistischen Drucks von Volksversammlungen zurückgenommen. Die Regierung zögerte jedoch die Vorlage einer neuen Verfassung hinaus. Die Passivität bzw. die Hinhaltetaktik der Bernburger Regierung führte im Som­mer und Frühherbst 1848 zu Volksversammlungen und öffentlichen Pro­testaktionen.

Am 13. Oktober 1848 kam es zu der berühmten Szene im Landtag, in der die weiter taktierenden und inaktiven Regierungsmitglieder mit Stöcken be­droht worden sind. Im Ergebnis der tumultartigen Szene erklärte der Land­tag sich einstimmig für permanent bis zur Bestätigung der Verfassung und bis zur Bildung einer vom Vertrauen des Landtags getragenen Regierung. Das Staatsministerium – es handelte sich um den umbenannten Geheimen Konferenzrat, der immer noch im Amt war – wurde per Misstrauensantrag abgesetzt und der Landtag selbst übernahm die Regierungsgewalt als Parlamentsregierung (Konvent).

Am 31. Oktober 1848 schließlich wurde vom Land­tag die Verfassung für das Herzogtum Anhalt-Bernburg verabschiedet. Die Ver­fassung gehört in der deutschen Verfas­sungsgeschichte des 19. Jahrhunderts, wie schon die von Anhalt-Dessau-Köthen, zu den herausragenden Leistungen. Viel Erfolg sollte ihr allerdings dennoch nicht beschieden sein.