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Plenarsitzung

Übergangsgeld

Niemand wird als Parlamentarier geboren, vielmehr ist es eine Aufgabe, in die man zumeist hineinwächst. Die Abgeordneten haben nach Schulausbildung und Lehre oder Studium zunächst in einem Beruf gearbeitet, ehe sie ihre politischen Ambitionen zum Mittelpunkt ihrer Arbeit bestimmt haben. Einmal gewählt, bleibt man jedoch selten Landtagsabgeordneter „auf Lebenszeit“. Um nach dem Ausscheiden aus dem Landtag die Rückkehr in den früheren Beruf oder eine berufliche Neuorientierung zu erleichtern, wird ein Übergangsgeld gezahlt.

So ereignisreich und wichtig ein Landtagsmandat auch ist, dessen Übernahme erfolgt in den meisten Fällen in einem Lebensabschnitt, der bei anderen der Förderung der eigenen beruflichen Karriere dient. Nimmt ein Gewählter das ihm anvertraute Mandat an, verzichtet er zunächst auf seinen alten Karriereplan – und das ohne zu wissen, ob er nach fünf Jahren auch in der nächsten Legislaturperiode noch im Landtag sein wird.

Für jedes Jahr seiner Parlamentszugehörigkeit erhält ein Abgeordneter, der mindestens ein Jahr dem Landtag angehört hat, ein Übergangsgeld in Höhe der jeweils aktuellen Grundentschädigung – für mindestens drei Monate. Für jedes Jahr, das man dem Landtag gewidmet hat, wird das Übergangsgeld einen weiteren Monat gewährt, längstens jedoch für zwei Jahre. Nimmt der Abgeordnete wieder eine Beschäftigung mit Einkommen auf, wird dieses auf das Übergangsgeld angerechnet.