Gesetzlich oder privat? Die Abgeordneten haben die Wahl. Diejenigen, die Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, erhalten wie alle Arbeitnehmer als Zuschuss die Hälfte ihrer Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Abgeordnete, die einen Vertrag mit einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung abgeschlossen haben, zahlen ihre Beträge zunächst vollständig selbst. Im beamtenrechtlichen Rahmen können aber sogenannte Beihilfen Krankheits-, Pflege- und Geburtsfälle in Anspruch genommen werden.