Vor dem Hintergrund der ausbleibenden Öl- und Gaslieferungen aus Russland und den enorm gestiegenen Preisen für Energieprodukte wird von Bund und Ländern ein deutliches Energiesparen angemahnt – sowohl von Privathaushalten als auch von der öffentlichen Verwaltung und Unternehmen. Die Baukommission des Ältestenrats hatte sich bereits in ihrer Sitzung im August 2022 mit einer Vorlage zu Energieeinsparmöglichkeiten beschäftigt. In der September-Sitzung des Ältestenrats wurden dann verschiedene Maßnahmen beschlossen.
Die vom 1. September 2022 bis 28. Februar 2023 geltende „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ soll umgesetzt werden. So soll die Temperatur in den Arbeitsräumen grundsätzlich höchstens ca. 19 °C erreichen, in der Nacht und an Wochenenden, soweit technisch umsetzbar, noch weiter abgesenkt werden. Die Beratungsräume werden nur bei angemeldeter Nutzung klimatisiert. Generell soll die Flurbeleuchtung in den Schließzeiten abgeschaltet werden. Auch alle Beschäftigten sollen individuell am Arbeitsplatz Möglichkeiten des Energiesparens ausloten.