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Plenarsitzung

Landtag debattiert über Bürgergeld im Bund

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte für das Novemberplenum eine Aktuelle Debatte beantragt, in der sie darauf drängte, das Bürgergeld umgehend einzuführen und die Blockadehaltung der CDU zu beenden. Nur so könne die Teilhabe aller so schnell wie möglich umgesetzt werden.

 

Bürgerld versus Hartz IV, hier symbolisiert durch zwei gegeneinander auszuspielende Würfel.

Auf Bundesebene müht sich die Koalition um die Verabschiedung des Bürgergelds. Im Bundesrat stellt sich die CDU bislang noch quer. Der Vermittlungsausschuss wurde angerufen.

Grundsicherung neu ausrichten

54 830 Menschen lasse die CDU aktuell im Regen stehen, indem sie sich gegen das von der Ampelkoalition in Berlin und im Bundestag bereits beschlossene Bürgergeld stemme, kritisierte Susan Sziborra-Seidlitz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Neben materieller Not müssten sich die Leistungsempfangenden derzeit auch noch mit institutionalisiertem Misstrauen auseinandersetzen. Die Bundesregierung setze hier auf mehr Vertrauen, Solidarität und Eigenverantwortung. Schlechtbezahlte Jobs müssten besser bezahlt werden, wenn diese sonst keiner mehr annehmen wolle. Die CDU wolle lieber weiter auf billige Arbeitskräfte setzen. Die Grünen warben für die Neuausrichtung der Grundsicherung durch die Überwindung von Hartz IV.

„Keine soziale Hängematte“

Das Gesetz zum Bürgergeld werde dringend benötigt und die Menschen warten auch darauf, daher setze sie noch auf eine Einigung im Bundesrat, erklärte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD). Besonders die sozial Schwachen litten unter der grassierenden Inflation und den hohen Energiekosten. Das Bürgergeld entbiete Respekt vor der Lebensleistung der Empfangenden und eröffne neue Perspektiven für den Arbeitsmarkt. Die von der Bundesregierung erarbeitete Vertrauenszeit sehe in den ersten sechs Monaten keine Sanktionen im Zuge von Wiedereingliederungsmaßnahmen vor. Dies sei „keine soziale Hängematte“, sondern eine vertrauensbildende Maßnahme zwischen den Jobcentern und den Leistungsempfangenden, so Grimm-Benne.

„Vertrauenszeit“ sei das falsche Signal

„68 Prozent der Menschen in Deutschland lehnen das Bürgergeld, wie es kommen soll, ab“, betonte Markus Kurze (CDU) auf Basis einer von ihm nicht benannten Umfrage. „Wir aber wollen weiterhin fördern und fordern. Ohne Druck keine Leistung.“ Würde das Bürgergeld wie geplant umgesetzt, würde es schwierig, Menschen in geringer bezahlten Jobs zu halten, mutmaßte Kurze. Die Ampelregierung im Bund reise um die ganze Welt, scheine sich aber wenig Gedanken um die Menschen im Land zu machen. Bei 850 000 offenen Stellen in Deutschland könne es nicht das richtige Signal sein, während des Leistungsbezugs Maßnahmen zur Jobvermittlung ablehnen zu können.

Härtere Strafen bei Leistungsmissbrauch

„Die Leistungsträger unserer Gesellschaft werden nicht genügend wertgeschätzt“, kritisierte Ulrich Siegmund (AfD). Das Bürgergeld sei indes ein weiterer Schritt, der die Schere zwischen den Arbeitenden und den Nichtarbeitenden bzw. Nichtarbeitenwollenden verkleinert. Arbeiten werde immer unattraktiver gemacht. Das Solidarsystem solle bedürftige Menschen auffangen, das Bürgergeld aber sei ein Schritt hin zum bedingungslosen Grundeinkommen, mutmaßte Siegmund. „Das möchten wir nicht, dagegen möchten wir uns wehren. Das ist purer Sozialismus auf dem Rücken der Fleißigen im Land.“ Die Ausdehnung des Schonvermögens sei nicht hinzunehmen, die pauschale Auslegung sei falsch. Sanktionen sollten Kernbestandteil von Leistungen sein, die Sechs-Monate-Sanktionsfreiheit sei ein Schlag ins Gesicht aller arbeiten Menschen. Stattdessen bedürfe es härterer Strafen bei Leistungsmissbrauch.

Ausweisung des Schonvermögens

„Qualifizierung ist für uns der Schlüssel für Integration in den Arbeitsmarkt“, erklärte Konstantin Pott (FDP). Durch ein individuelles Coachingprogramm könne der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden. Sanktionen werde es auch in Zukunft geben, teilweise auch in der sogenannten Vertrauenszeit (zum Beispiel bei wiederholten Terminversäumnissen). Menschen, die arbeiteten, sollen spürbar mehr in der Tasche haben als jemand, der nicht arbeiten gehe, so Pott. Menschen, die in der Vergangenheit gespart hätten, würden nicht bestraft – deswegen die besondere Ausweisung des Schonvermögens.

Keine Abwendung von „Fördern und Fordern“

„Es ist beschämend, wie hier im Plenum Menschen mit Hartz-IV-Bezug gegen andere ausgespielt werden“, monierte Monika Hohmann (DIE LINKE). Die CDU behaupte, sich für höhere Löhne einzusetzen, lehne aber den im Oktober 2022 eingeführten Mindestlohn von zwölf Euro ab – das passe nicht zusammen, so Hohmann. Auch wenn im Zuge der Inflation die Zahl derjenigen, die von der Einführung des Bürgergelds profitierten, geringer sei als gewünscht, sei es dennoch verwerflich, an den Regeln des geplanten Bürgergelds zu rütteln. Die Grundsicherung sei kein bedingungsloses Grundeinkommen, so Hohmann. Die Motivation zur Reintegration auf den Arbeitsmarkt bleibe stehen. Es gebe auch keine Abwendung von der Maxime „Fördern und Fordern“ laut SGB II.

Falsche Behauptungen von CDU und AfD

Das Land gehe gemeinsam durch eine große Krise, sagte Dr. Katja Pähle (SPD). Auffallend sei, dass die Zahl der Erwerbslosen nicht steige. Im Gegenteil: Es gebe einen unvermindert ungedeckten hohen Bedarf an Arbeitskräften. Sie stelle sich gegen falsche Behauptungen von CDU und AfD gegen das Bürgergeld, so Pähle: Es sei unwahr, dass sich Erwerbsarbeit nach Einführung des Bürgergelds nicht mehr lohne. Es sei ebenso unwahr, dass man mit Nichtstun mehr verdienen könne als mit Arbeiten. Die Regelungen zum Bürgergeld gälten auch nicht für Menschen im Zusammenhang mit dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das angehobene Schonvermögen sei gerade für die Menschen gedacht, die jahrzehntelang gearbeitet und gespart hätten und nach einem Jahr Arbeitslosigkeit direkt in die noch geltenden Hartz-IV-Regelungen (geringes Schonvermögen) fielen.

Am Ende der Aktuellen Debatte wurden wie üblich keine Beschlüsse gefasst.