Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hatte im Mai 2021 angekündigt, sich für eine zweite Amtszeit zur Verfügung zu stellen. Am 13. Februar 2022 stellt er sich also der Wiederwahl. Es handelt sich um die 17. Wahl eines Bundespräsidenten. Der Bundespräsident wird für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt, eine Wiederwahl ist nur einmal zulässig. Gewählt wird das offizielle Staatsoberhaupt der Bundesrepublik durch die Bundesversammlung, die sich jeweils zur Hälfte aus Mitgliedern des Bundestags und Delegierten aus den Landesparlamenten zusammensetzt. Derzeit hat sie also 1472 Mitglieder. Sachsen-Anhalt darf 21 Wahlleute entsenden. Sie wurden per Höchstzahlverfahren nach d’Hondt aus den Vorschlägen der Fraktionen ermittelt.
Die vom Landtag bestimmten Wahlleute
Die CDU entsendet folgende Wahlleute nach Berlin: Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff, Landtagspräsident Dr. Gunnar Schellenberger, den Fraktionsvorsitzenden Siegfried Borgwardt, den Parlamentarischen Geschäftsführer Markus Kurze, Minister Sven Schulze, die Abgeordnete Angela Gorr, CDU-Landesvorstand Dr. Karl Gerhold sowie die Abgeordneten Sandra Hietel und Daniel Sturm.
Die AfD schickt folgende Landtagsabgeordnete zur Wahl des Bundespräsidenten: den Fraktionsvorsitzenden Oliver Kirchner, Parlamentarischen Geschäftsführer Tobias Rausch, Ulrich Siegmund und Dr. Hans-Thomas Tillschneider.
DIE LINKE entsendet die Fraktionsvorsitzende Eva von Angern, Parlamentarischen Geschäftsführer Stefan Gebhardt und die Abgeordnete Christina Buchheim.
Für die SPD nehmen an der Wahl teil: die Fraktionsvorsitzende Dr. Katja Pähle und den Parlamentarischen Geschäftsführer Rüdiger Erben.
Die FDP entsendet Ministerin Dr. Lydia Hüskens und den Fraktionsvorsitzenden Andreas Silbersack nach Berlin.
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird die Fraktionsvorsitzende Cornelia Lüddemann an der Wahl teilnehmen.
Aufgaben des Bundespräsidenten
Auch wenn er in der Regel keine aktive Tagespolitik betreibt, sind seine Aufgaben vielfältig: So vertritt er beispielsweise die Bundesrepublik völkerrechtlich und fertigt Bundesgesetze durch seine Unterschrift aus. Offiziell schlägt er dem Bundestag einen Kandidaten als Bundeskanzler/in zur Wahl vor, ernennt und entlässt sie/ihn. Er ernennt und entlässt unter anderen Bundesminister, Bundesrichter und Offiziere. Nach dreimalig gescheiterter Kanzlerwahl hat er die Entscheidung zur Auflösung des Deutschen Bundestags.