Innerhalb von dreißig Tagen nach der Landtagswahl sind die gewählten Abgeordneten zum ersten Mal wirklich in der Pflicht, denn dann verstreicht die Frist, in der die konstituierende Sitzung des Parlaments stattfinden muss. Bis zum letzten Tag haben sich die nunmehr sechs Fraktionen Zeit gelassen, um binnen Monatsfrist diese so wichtige Sitzung abzuhalten. Nichts weniger als die Wahl des Landtagspräsidenten stand auf der Agenda – übrigens der entscheidende Tagesordnungspunkt dieser Sitzung, da ohne den erfolgreich gewählten Nachfolger von Landtagspräsidentin a. D. Gabriele Brakebusch die Konstituierung nicht abgeschlossen gewesen wäre.
Detlef Gürth ist Alterspräsident
Aber alles begann, wie immer am Start einer Legislaturperiode, mit der Eröffnung der Sitzung durch den Alterspräsidenten, der in Sachsen-Anhalt mitnichten die/der älteste Landtagsabgeordnete ist, sondern das dienstälteste Parlamentsmitglied. Diesbezüglich kann mit dem CDU-Abgeordneten Detlef Gürth niemand im Halbrund der Fraktionsreihen mithalten, denn er gehört dem Landtag seit der 1. Wahlperiode an.
Die Mitgliedschaft im Landtag sei ein Einschnitt im Leben, der mit großer Verantwortung verbunden sei, sagte der Alterspräsident. Es sei die Aufgabe der Abgeordneten, den Ansprüchen der Verfassung des Landes gerecht zu werden und die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger zu wahren. Der politische Streit sei in einer Demokratie notwendig, aber er müsse damit im Einklang stehen, die Würde des anderen zu erhalten, so Detlef Gürth.
Er berief dann sogleich den vorläufigen Sitzungsvorstand ein, wodurch die (alterstechnisch) jüngsten Abgeordneten des 8. Landtags, Henriette Quade (DIE LINKE) und Konstantin Pott (FDP), an seinen Seiten Platz nahmen und zu vorläufigen Schriftführern ernannt wurden. Mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit (durch Namensaufruf) des erstmals zusammengekommenen Landtags der 8. Wahlperiode wurde ein wichtiger Grundstein für die bevorstehende Wahl des neuen Landtagspräsidenten, aber auch für alle nun folgenden Entscheidungen gelegt.
Fraktionen und erste Beratungsgegenstände
Im Vorfeld der konstituierenden Sitzung des Landtags der 8. Wahlperiode hatten sich die sechs im Plenarsaal vertretenen Fraktionen gebildet. Dies wurde nun noch einmal offiziell verkündet. Gemäß Artikel 47 Abs. 1 der Landesverfassung i. V. m. § 2 der Geschäftsordnung des Landtags hatten sich folgende sechs Fraktionen konstituiert: CDU mit 40 Mitgliedern, AfD mit 23 Mitgliedern, DIE LINKE mit 12 Mitgliedern, SPD mit 9 Mitgliedern, FDP mit 7 und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit 6 Mitgliedern.
Der erste Beratungsgegenstand (und zugleich die erste Drucksache der Wahlperiode) war die neue Geschäftsordnung des Landtags von Sachsen-Anhalt der 8. Wahlperiode. Diese wurde angenommen. Zudem wurden die Grundsätze des Ausschusses für Petitionen bezüglich der Behandlung von Bitten und Beschwerden (Drucksache 8/2) sowie die Geheimschutzordnung (Drucksache 8/3) positiv beschieden.
Wahl des Landtagspräsidenten
Mit der Wahl des neuen Präsidenten des Landtags von Sachsen-Anhalt steuerte die konstituierende Sitzung auf ihren Höhepunkt zu. Das Vorschlagsrecht lag traditionell bei der stärksten Fraktion, also bei der CDU. Sie hatte den Abgeordneten Dr. Gunnar Schellenberger für das Amt vorgeschlagen. Die Wahl fand per Stimmzettel und geheim statt.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in seiner konstituierenden Sitzung mit großer Mehrheit den 61-jährigen Abgeordneten aus Schönebeck (Elbe) zum neuen Landtagspräsidenten gewählt. Für Schellenberger stimmten 64 der 97 anwesenden Abgeordneten. Drei Parlamentarier enthielten sich, 30 stimmten mit Nein.
Unmittelbar nach der Amtsübernahme dankte Schellenberger den anderen Abgeordneten für „das Vertrauen und das Zutrauen, das Sie mir mit dieser Wahl bezeugen“. Und weiter: „Ich will das Meine tun, um dieses Vertrauen in den kommenden Jahren zu rechtfertigen, will für Ihre Rechte als Parlamentarier, für die Arbeitsfähigkeit dieses Hohen Hauses und für sein Ansehen in der Öffentlichkeit mit allen meinen Kräften wirken.“
Weiter nach einer kurzen Unterbrechung
Nach einer Unterbrechung, in der der Ältestenrat des 8. Landtags tagen wird, wird die konstituierende Sitzung fortgesetzt. Erst nach Vollendung von TOP 11 – „Feststellung der Konstituierung“ – wird die gleichgenannte Sitzung abgeschlossen sein.