Landtagspräsident Dr. Gunnar Schellenberger hat heute (25. Januar 2024) entschieden, die durch den Landtag gemeinsam mit der Landesregierung für Samstag, 27. Januar 2024, im Plenarsaal des Landtags geplante zentrale Gedenkstunde des Landes Sachsen-Anhalt aus Anlass des Tags des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus abzusagen.
Aufgrund der hohen politischen Bedeutung des Holocaustgedenktags wurde sich im Ältestenrat im Einvernehmen mit dem Landtagspräsidenten dafür ausgesprochen, an der stillen Kranzniederlegung um 10 Uhr am Denkmal für die verfolgten und ermordeten Magdeburger Sinti und Roma am Domplatz/Hegelstraße in Magdeburg trotz möglicher Einschränkungen durch die Bauernproteste festzuhalten.
Die Gedenkveranstaltung soll zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt nachgeholt werden. Erste Abstimmungsgespräche dazu wurden bereits aufgenommen.
Dazu erklärt Landtagspräsident Dr. Schellenberger: „Wegen der für den 27. Januar 2024 – dem deutschlandweiten Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus – durch den Landesbauernverband Sachsen-Anhalt am Domplatz angemeldeten Versammlung mit erwarteten 2 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie circa 300 Traktoren wird es nicht möglich sein, weder am Domplatz und im Plenarsaal für ein angemessenes, würdiges Gedenken an die Opfer des Nationalismus durch den Landtag noch für eine ungehinderte An- und Abreise noch jederzeit für eine vollständige Gewährleistung der Sicherheit der an der Veranstaltung Teilnehmenden Sorge zu tragen.“
Hintergrund: Holocaustgedenktag
Der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus wurde am 3. Januar 1996 durch Bundespräsident Prof. Dr. Roman Herzog proklamiert. Er ist ein bundesweiter, gesetzlich verankerter Gedenktag. Er bezieht sich auf den 27. Januar 1945, an dem das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau durch die Rote Armee im letzten Jahr des Zweiten Weltkriegs befreit worden sind.
2005 war dieser Tag durch die Vereinten Nationen zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erklärt worden. Seit der Proklamation des Gedenktags verantworten der Landtag und die Landesregierung jeweils am 27. Januar gemeinsam die zentrale Veranstaltung des Landes Sachsen-Anhalt, wobei die Verantwortung für die Durchführung jährlich wechselt.