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Plenarsitzung

Finanzielle Hilfe für Opfer in Notlagen

Auf Basis eines Antrags der Fraktionen von CDU, SPD und FDP soll die Landesregierung für eine individuelle ergänzende Unterstützung von Opfern von Gewaltdelikten einen „Opferhilfsfonds Sachsen-Anhalt“ errichten. Der Opferhilfsfonds soll pro Haushaltsjahr mit mindestens 50 000 Euro ausgestattet werden. Eine Zuwendung aus dem Fonds wird möglich, wenn auf andere Weise finanzielle Notlagen von Opfern von Gewaltdelikten sowie deren Angehörigen nicht behoben oder gelindert werden können.

Ein Mann droht mit der vorgereckten rechten Faust Gewalt an. (Symbolbild Gewalt)

Über den Opferfonds sollen in Ausnahmesituationen Opfer von Gewalt finanzielle Hilfe erhalten.

Haushaltsvorsorge ist getroffen

Man habe bereits Haushaltsvorsorge getroffen und die veranschlagten 50 000 Euro beim Justizministerium verankert, sagte Guido Kosmehl (FDP). Nach vielen Jahren der Überlegungen zu einem Hilfsfonds werde er nun endlich umgesetzt. Über dessen Höhe werde man sich in den kommenden Jahren noch austauschen müssen. Im Ausschuss werde man sich im Einvernehmen mit der Landesregierung über die detaillierte Ausgestaltung des Fonds beraten.

Startpunkt wird gesetzt

Der Staat müsse die Bürgerinnen und Bürger vor Straftaten schützen, gelinge ihm dies nicht, sei er in der Pflicht, bei der Behebung von immateriellen und materiellen Schäden zu helfen, so Justizministerin Franziska Weidinger (CDU). Der Fonds sei ein wichtiges Zeichen an die Gesellschaft: Kein Opfer wird vergessen. Mit den geplanten Haushaltsmitteln in Höhe von 50 000 Euro werde zunächst ein Startpunkt gesetzt.

Anerkennung erfahrenen Leids

„Wir begrüßen diese Initiative ausdrücklich“, betonte Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Er werde für Opfer und Angehörige von Opfern eingerichtet, die oft keinerlei Hilfe und Unterstützung erhalten hätten. Dies sei auch eine Anerkennung erfahrenen Leids und auch staatlichen Versagens. Bei der Umsetzung des Fonds müssten die Vertreter/innen der Opferverbände unbedingt eingebunden werden.

Kein Opfer im Regen stehen lassen

„Unser Land ist eigentlich sicher“, so Rüdiger Erben (SPD), aber das sei kein Trost für Menschen, die Opfer von Verbrechen geworden seien oder deren Angehörige, die mit den Folgen zu kämpfen hätten. Ein Opferfonds mache zwar erlittenes Unrecht nicht ungeschehen, aber er zeige, dass kein Opfer im Regen stehen gelassen werde. Der vorgesehene Betrag soll jedes Jahr für Opfer und Angehörige zur Verfügung stehen, der Fonds solle greifen, wenn alle anderen Unterstützungsmaßnahmen nicht funktioniert hätten.

Zeichen der Verantwortung

Physische und psychische Verletzungen könnten nicht ungeschehen gemacht werden, aber man könne sich mit den Opfern solidarisch zeigen, sagte Karin Tschernich-Weiske (CDU). Sachsen-Anhalt verfüge über ein Netz von Beratungsstellen, der Opferhilfefonds sei ein zusätzliches Zeichen von Verantwortung und Mitgefühl. Er soll schnelle und unbürokratische Unterstützung ermöglichen.

Noch viele offene Punkte

Es gebe vor allem sehr viel ehrenamtliches Engagement bei der Opferberatung und -betreuung, aber das werde – mit Blick auf die Verantwortung des Landes – den Opfern in Sachsen-Anhalt nicht gerecht, meinte Eva von Angern (DIE LINKE). Auch die Opferbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt arbeite nur ehrenamtlich. Es gebe noch viele Punkte, die in Zusammenhang mit dem Opferhilfsfonds besprochen werden müssten.

„Gesetzlich eingerichteter Fonds wäre besser“

„‚Geiz ist geil‘ ist das falsche Regierungsmotto, wenn es um Opferhilfe geht“, betonte Oliver Kirchner (AfD); es müsse an alle Opfer gedacht werden. Er hätte allerdings einen gesetzlich eingerichteten Landesopferhilfefonds bevorzugt und nicht nur die vermutliche Ausreichung einer symbolischen finanziellen Hilfe. Zu klären sei noch, welche Menschen als Opfer im Sinne des Fonds betrachtet würden.

Im Anschluss an die Debatte wurde der Antrag der Koalition angenommen.