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Plenarsitzung

Erster Tätigkeitsbericht vom neuen LzA Beleites

Der Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur in Sachsen-Anhalt, Johannes Beleites, zeigte sich bei der Übergabe seines ersten Tätigkeitsberichts am Dienstag, 25. März 2025, erfreut darüber, dass man 2024 für die SED-Unrechtsbetroffenen viel habe erreichen können. Landtagsvizepräsidentin Anne-Marie Keding, die den Tätigkeitsbericht 2024 für den Landtag entgegennahm, wies darauf hin, wie wichtig es immer noch sei, eine solche Anlaufstelle zu haben, bei der Betroffene ins Gespräch kommen könnten. „Das Unrecht kann man nicht ungeschehen machen, aber man kann es wahrnehmen, anerkennen und Hilfe anbieten.“

Landtagsvizepräsidentin Anne-Marie Keding nahm den Tätigkeitsbericht 2024 des Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Johannes Beleites, im Landtag entgegen.

Landtagsvizepräsidentin Anne-Marie Keding nahm den Tätigkeitsbericht 2024 des Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Johannes Beleites, im Landtag entgegen.

Umfassende Reform trägt Früchte

Wichtiger Meilenstein in der Aufarbeitungshistorie sei die umfassende Reform der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze gewesen, die nach langen Verhandlungen im Januar 2025 vom Bundestag beschlossen worden seien. Darin finden sich unter anderem die Erhöhung der Opferrente, der Wegfall der Bedürftigkeitsprüfung bei Antrag auf Unterstützungsleistungen, die Entschädigung nach Zwangsumsiedlung und die Einführung der Vermutungsregelung bei Gesundheitsschäden infolge von (pol.) Haftbedingungen.

Dabei hätten zunächst viele befürchtet, die Novellierung würde aufgrund der vorzeitigen Auflösung des Bundestags verschoben. „Dank der guten Zusammenarbeit mit den anderen Landesbeauftragten, der SED-Opferbeauftragten beim Deutschen Bundestag und den Verfolgtenverbänden und dank der guten Kontakte zu den Mandatsträgern und ihrem Verständnis für die Belange der SED-Unrechtsbetroffenen konnte ein sehr gutes Ergebnis erzielt werden.“

Beratungen werden immer komplexer

Dass dadurch der Arbeitsaufwand noch einmal gesteigert wird, werde akzeptiert, „denn die Betroffenen müssen über die neuen Möglichkeiten informiert und bei ihrem weiteren Vorgehen beraten werden.“ Insgesamt habe die Zahl der Ratsuchenden bei der Behörde im vergangenen Jahr leicht abgenommen. Dies entspreche – 35 Jahre nach der Friedlichen Revolution – auch einer normalen Entwicklung. Gleichzeitig würden die Beratungsfälle aber komplexer, sodass mehr Beratungskontakte erforderlich seien.

Wie in den vergangenen Jahren habe es in Zusammenarbeit mit der Caritas an 21 Orten im ganzen Land insgesamt 128 Sprechtage gegeben. Zwei davon fanden in Niedersachsen statt. „Wir arbeiten daran, das Beratungskonzept weiterzuentwickeln. Denn viele Betroffene, insbesondere ehemalige Heimkinder, wissen gar nichts von den Rehabilitierungsmöglichkeiten“, erklärte Beleites.

Hilfen ausgereicht und neue konzipieren

Mit dem Härtefallfonds des Landes Sachsen-Anhalt, der 2024 erstmals ein Volumen von 100 000 Euro hatte, konnte 22 Betroffenen von SED-Unrecht geholfen werden. Insgesamt stellten 58 Personen einen Antrag, fünf davon wurden abgelehnt, 31 für das neue Haushaltsjahr zurückgestellt. „Diese Zahlen zeigen, dass der Unterstützungsbedarf weiterhin sehr groß ist“, so Beleites. Ein besonderes Anliegen sei es, so Beleites, für diejenigen Betroffenengruppen, für die es noch keine befriedigenden Entschädigungsmöglichkeiten gäbe, Verbesserungen zu erreichen. Dies betrifft vor allem die Betroffenen des DDR-Zwangsdopings und die von der kontaminierten Anti-D-Prophylaxe 1978/79 betroffenen Frauen.

Eine Weiterentwicklung des Nationalen Naturmonuments „Grünes Band – vom Todesstreifen zur Lebenslinie“ soll es ebenfalls geben. Die ehemalige innerdeutsche Grenze sei ein wichtiger Erinnerungsort an das SED-Unrecht in Sachsen-Anhalt. Hier gelte es, die vorhandenen Reste der Grenzsicherungsanlagen zu bewahren, die Orte, an denen Menschen gewaltsam zu Tode gekommen sind, zu markieren und für die Besuchenden des Grünen Bandes ansprechende und moderne Informationsmöglichkeiten zu schaffen.

2024 förderte der Landesbeauftrage auch wieder zahlreiche Bildungs- und erinnerungskulturelle Angebote im Lande. Zu den Zuwendungsempfangenden gehörten Verfolgtenverbände, Heimatvereine und Museen. 46 Prozent der Ausgaben des Landesbeauftragten fielen 2024 auf Förderungen.