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Plenarsitzung

Diskussion um Kosten für Geflüchtete

„Die Aufnahme und die Unterbringung Schutzsuchender, Geflüchteter und Asylsuchender stellt eine unabweisbare humanitäre und rechtliche Verpflichtung dar“, konstatiert die Fraktion DIE LINKE. Ihrer Ansicht nach leiste der Bund bisher nicht den nötigen und umfassenden Beitrag zur gerechten Verteilung der Kosten. In ihrem Antrag fordert sie, dass die Landesregierung sich dafür einsetzen solle, dies zu ändern.

Geflüchtete eignen sich bei einem Sprachkurs Wissen über die deutsche Sprache an. Lernsituation, Lehrerin erklärt etwas.

Geflüchtete eignen sich bei einem Sprachkurs Wissen über die deutsche Sprache an.

Hohe behördliche Hürden

Die Verteilung und Rückführung mögen nicht so wie gewollt funktionieren, aber die Situation in Sachsen-Anhalt ändere sich durch bloßes Beschweren nicht, meinte Henriette Quade (DIE LINKE). „Wir haben ein Defizit für die Erstaufnahme, insbesondere für die besonders vulnerablen Gruppen“, zudem hätten die Betroffenen mit hohen behördlichen Hürden zu kämpfen. Die Landesregierung schaffe es seit Jahren nicht, die ZASt in Stendal an den Start zu bringen und den Kommunen ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen, kritisierte Quade. Die direkten Kosten für Geflüchtete müssten vom Bund vollständig gedeckt werden, es bedürfe mehr Sprachkurse. Quade kritisierte die aktuelle politische Leitidee der Abschreckung, „um nicht zu migrationsfreudig“ zu erscheinen. Die Ausländerbehörden des Landes dürften nicht länger „Integrationsverhinderungsbehörden“ sein.

Hohe Zahlungen an die Kommunen

Wenn in Sachsen-Anhalt tatsächlich alles so abschreckend wäre wie beschrieben, sei es verwunderlich, dass im letzten Jahr so viele Menschen ins Land gekommen seien, erklärte Innenministerin Dr. Tamara Zieschang (CDU). Sachsen-Anhalt komme seiner Aufgabe nach und nehme diese sehr ernst. Das Land habe im Jahr 2022 29 000 Menschen aus der Ukraine und zusätzlich 5 000 Asylsuchende aus anderen Ländern aufgenommen. Die Kapazitäten der ZASt seien erweitert worden, fast 400 zusätzliche Plätze seien in Außenstellen geschaffen worden. Das Land leiste Zahlungen an die Kommunen im hohen dreistelligen Millionenbetrag. Der Bund müsse dringend mehr Geld zur Verfügung stellen, so Zieschang.

Signale der Überforderung wahrmehmen

Die humanitäre und rechtliche Verpflichtung der Aufnahme sei unbestritten, betonte Kerstin Godenrath (CDU). Vor weiteren Diskussionen über Kosten und deren Übernahme forderte sie zunächst ein Mitspracherecht der Kommunen und Landkreise. Von diesen kämen nämlich deutliche Signale der Überforderung, die bisher nicht ausreichend Berücksichtigung gefunden hätten. Wer ausreisepflichtig sei, bedürfe keiner Integration, sondern müsse das Land verlassen, stellte Godenrath klar. Freilich müsse zeitnah rückgeführt werden. Auch müsse die Kontrolle gewährleistet werden, damit die abgeschobenen Leute nicht zurückkämen. Integrationsmaßnahmen sollten ausschließlich für Leute mit Bleibeperspektive vorgehalten werden.

„Meisten haben keinen Fluchtgrund“

Der Antrag der Linken komme zu einem „Unzeitpunkt“, denn die Kommunen erstickten an den Folgen der Migration, sagte Oliver Kirchner (AfD). Die meisten Menschen, die nach Sachsen-Anhalt kämen, könnten überhaupt keinen Fluchtgrund vorlegen. Für diese könne es nur „gute Heimreise!“ heißen, meinte Kirchner. Die vielzitierten „Fachkräfte kommen nicht in Schlauchbooten“, stattdessen würden jedes Jahr 1,5 Millionen deutsche Fachkräfte auswandern, so Kirchner. Er forderte eine Finanzierungsbeteiligung von den Migranten selbst, eine Abschiebeoffensive statt Integration und den Schutz der europäischen Außengrenzen.

Forderungen mit neuen Problemen

Es sei immer einfach, nach mehr Mitteln aus dem Bund zu rufen, wenn man selbst auf Bundesebene nicht in Regierungsverantwortung stehe, erklärte Guido Kosmehl (FDP). Dabei habe der Bund unlängst zusätzlich 1,5 Milliarden Euro für die Geflüchteten aus der Ukraine und 1,2 Milliarden Euro für andere Migranten zugesagt. Manche der Forderungen aus dem Antrag der Linken könnten zu neuen Problemen führen: Wenn es beispielsweise keine Wohnsitzauflagen gäbe, sei es unwahrscheinlich, dass die Betroffenen an den vorgesehenen Orten blieben. Dabei trügen diese aber zu einer gerechten Verteilung der Menschen in den Landkreisen bei.

Unterstützung für den Antrag

Seine Fraktion stehe dem Wunsch nach Lockerung der Wohnsitzauflagen und nach der Ausreichung einer elektronischen Versicherungskarte für Geflüchtete positiv gegenüber, meinte Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und machte so die Unterstützung für den Antrag der Linken deutlich.

Gerechte Verteilung sicherstellen

Der Antrag der Linken treffe ins Mark einer der größten Herausforderungen des Landes, der Druck auf die Migrationspolitik wachse, so Elrid Pasbrig (SPD). Erfolgreiche Integration können nur dann gelingen, wenn Kinder aus geflüchteten Familien in die Betreuung kämen und wenn für Menschen mit Bleiberecht der Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Bildung erfolge. Bevor der Integrationsprozess beginnen könne, müsse die gerechte Verteilung der Geflüchteten und der Kosten geregelt sein. Die Wohnsitzauflage trage zur gerechten Verteilung der Menschen in den Landkreisen ein, schränke die Bewegungsfreiheit an sich aber nicht ein.

Im Anschluss an die Debatte wurde der Antrag der Fraktion DIE LINKE in die Ausschüsse für Inneres und Sport (federführend) und für Finanzen (mitberatend) überwiesen.