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Plenarsitzung

Diktatur-Opfer heute oft in finanzieller Not

Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Birgit Neumann-Becker, hat der Präsidentin des Landtags von Sachsen-Anhalts, Gabriele Brakebusch, am Mittwoch, 24. März 2021, den Tätigkeitsbericht 2020/2021 der Landesbehörde übergeben.

Auf dem Bild sind die Landesbeauftragte für die Aufarbeitung der SED-Diktatur Birgit Neumann-Becker und Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch zu sehen. Neumann-Becker übergab ihren Jahresbericht 2021 an die Landtagspräsidentin.

Die Landesbeauftragte für die Aufarbeitung der SED-Diktatur übergab ihren Jahresbericht an Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch. Foto: Stefan Müller.

Mehr als die Hälfte der Opfer der SED-Diktatur leben aufgrund ihrer Verfolgung in finanzieller Not. Die Landesbeauftragte drängt auf ein stärkeres Engagement des Landes, um schnell für mehr Anerkennung und finanziellen Ausgleich für SED-Verfolgte zu sorgen. Das verdeutlichte sie bei der Vorstellung ihres Tätigkeitsberichts im Magdeburger Landtag. Auch die Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden ehemaliger politischer Häftlinge müsse umgehend erfolgen.

„In vielen der insgesamt mehr als 4 000 Beratungen der Behörde im vergangenen Jahr hat sich gezeigt, dass die soziale und gesundheitliche Lage ehemaliger politischer Häftlinge und Opfer anderer staatlicher Verfolgungsmaßnahmen in der DDR im Verhältnis zur Durchschnittsbevölkerung weiter prekär ist“, erklärte Neumann-Becker. „Dennoch ist bei dieser Bevölkerungsgruppe die Zustimmung zur Demokratie größer. Dies ist auf die Erfahrung von Rechtlosigkeit und staatlicher Gewalt zurückzuführen. SED-Verfolgte geben der Gesellschaft Werte-Orientierung und leisten durch ihr zivilgesellschaftliches Engagement einen wichtigen Beitrag zu Aufarbeitung und Bildung.“

Schwerpunkte der Berichterstattung 2020/2021

  • Nach der Entfristung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze mit Wirkung vom 29. November 2019 hat die Landesbeauftragte ihre Beratungsarbeit intensiviert, weitgehend auf ortsunabhängige telefonische Beratung umgestellt und in ca. 200 Rehabilitierungsfällen beraten.
  • Im vergangenen Jahr wurden trotz der notwendigen kontaktbeschränkenden Corona-Eindämmungsmaßnahmen ca. 1 200 persönliche Beratungen geführt und ca. 3 000 telefonische Anfragen beantwortet.
  • Die Anzahl der Rehabilitierungsanträge in Sachsen-Anhalt stieg insbesondere im ersten Halbjahr im Bereich des 2. und 3. SED-UnBerG deutlich an und hat sich insgesamt erhöht.
  • Die Landesbeauftragte bietet ihre Sprechtage seit Februar 2021 und in den kommenden Monaten zu thematischen Schwerpunkten an, um die Betroffenen besser zu erreichen: im Februar zum Thema Haft, im März Beratung für Betroffene der DDR-Jugendhilfe (Jugendwerkhöfe und Spezialheime).
  • Die Landesbeauftragte hat ihre psychosozialen Beratungsangebote wegen großer Nachfrage weitergeführt und das Gruppengesprächsangebot Betroffene der kontaminierten Anti-D-Prophylaxe fortgesetzt.
  • Die Anzahl der Anträge auf persönliche Akteneinsicht beim Bundesbeauftragten für Stasiunterlagen sind auch in Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr im Verhältnis zu den Vorjahren erheblich zurückgegangen auf 4 446 Akteneinsichtsanträge (im Vergleich 7 057 in 2019), davon bilden mit 2 419 mehr als die Hälfte Erstanträge. Weiterhin ist das Interesse an der persönlichen Aufarbeitung groß.
  • Bildungsarbeit ist zentral. Die Landesbeauftragte führte im vergangenen Jahr insgesamt drei verschiedene Schulprojekte bzw. Schulprojektwochen mit 29 Einzelveranstaltungen und mehr als 700 Schülerinnen und Schülern sowie Lehrpersonen im ganzen Bundesland durch. Damit verringerte sich dieses Angebot coronabedingt ganz erheblich. Die Landesbeauftragte hält diese Angebote auch zukünftig bereit.
  • Die Landesbeauftragte informierte die Öffentlichkeit über die prekäre soziale Situation der SED-Verfolgten und rief die Öffentlichkeit zu respektvoller Anerkennung auf.

Aufgaben für die Zukunft

Der Landesbeauftragten liegt sehr daran, Beratungsangebote besonders für rehabilitierte politische Häftlinge mit einer Haftdauer ab 90 Tagen, Betroffene von Einweisungen in Jugendwerkhöfe, Verfolgte Schüler und Zersetzungsopfer so auszubauen, dass diese ihre Antragsmöglichkeiten zeitnah ausschöpfen können. 

Die schweren gesundheitlichen Folgeschäden SED-Verfolgter solle erkannt, anerkannt und besser behandelt werden können. Für Betroffene von politischer Verfolgung baut die Landesbeauftragte das Netzwerk für psychosoziale Beratung und Therapie in Kooperation mit der Otto-von-Guericke Universität Magdeburg und durch zusätzliche Unterstützungsmittel des Landes auf.

An Orte der Repression und der Zivilcourage erinnern: Es sei dringend geboten, die Orte der Repression zwischen 1945 und 1989 in Sachsen-Anhalt zu dokumentieren. Es brauche ein Konzept im Land Sachsen-Anhalt, dass Orte der Repression öffentlich und konkret in Erinnerung gehalten werden. Die Landesbeauftragte strebt weiter an, konkrete Erinnerungszeichen an das Grenzregime mit den Zwangsaussiedlungen und Todesopfern zu errichten. Sie unterstützt dazu lokale Initiativen.

Der Tätigkeitsbericht ist hier abrufbar: Tätigkeitsbericht 2020/2021 (PDF)