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Plenarsitzung

Spekulationen mit Boden eindämmen

Es sei dringlicher denn je geboten, dem Ausverkauf des landwirtschaftlichen Bodens einen Riegel vorzuschieben, befindet die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Landesregierung soll daher aufgefordert werden, auf der Grundlage des Entwurfs eines Agrarstrukturgesetzes Sachsen-Anhalt (Drucksache 7/6804) eine gesetzliche Regelung zum Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen zu erarbeiten.

Grünen fordern: Ausverkauf des Bodens stoppen

„Ohne Grund und Boden ist Landwirtschaft nicht möglich“, konstatierte Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). In der Regel kämen Landwirte über Vererbung, Kauf oder Pacht von landwirtschaftlichen Flächen zu Grund und Boden. Dies werde jedoch immer schwieriger, weil Nicht-Landwirte und kapitalträchtige Konzerne große Bodenflächen aufkauften. Kleine Landwirte könnten da nicht mithalten. Insbesondere kritisierte Frederking sogenannte Share-Deals (Anteilskäufe). Anders als beim Flächenkauf bestehe bei diesem Anteilskauf keine Pflicht auf Beantragung einer Genehmigung oder einer Zustimmung bei der Grundstücksverkehrsbehörde. Diese Lücke im Bodenverkehrsrecht müsse geschlossen werden, forderte die Grünen-Abgeordnete.

Ein Rapsfeld in Sachsen-Anhalt.

Rapsfeld

„Grund und Boden gehört in die Hände derjenigen, die sie nachhaltig bewirtschaften, um Lebensmittel herzustellen“, erklärte Frederking weiter. Es dürfe beim Thema Boden nicht nur um maximale Gewinne gehen, sondern Tierwohl und Klimaschutz müssten ebenfalls berücksichtigt werden. Mit Boden zu spekulieren und ihn als reine Kapitalanlage zu betrachten, sei unzulässig, so Frederking. In der vergangenen Legislaturperiode habe die Kenia-Koalition mit dem Agrarstrukturgesetz bereits einen ersten Anlauf genommen, das Problem zu lösen. Nun solle zumindest der Aspekt der Share-Deals neu geregelt werden.

SPD und CDU wollen Problem als Ganzes anpacken

Landwirtschaftsminister Sven Schulze (CDU) betonte, der Boden dürfe nicht zum Spekulationsobjekt werden. Gleichzeitig warnte er vor „Schnellschüssen“ und Einzellösungen. Der von den Grünen vorgeschlagene Ansatz, sich nur auf Anteilsflächen zu konzentrieren und diese staatlich zu regulieren, werde nicht zum Ziel führen. Der letzte Gesetzgebungsprozess zum Agrarstrukturgesetz habe gezeigt, wie wichtig es sei, alle Betroffenen von Anfang an mitzunehmen. Er wolle sich des Themas annehmen, dies jedoch in Gänze.

Elrid Pasbrig (SPD) schloss sich grundsätzlich dem Minister an und meinte, ein Agrarstruktur-Sicherungs-Gesetz müsse regulierend eingreifen, sollte sich jedoch nicht nur auf Share-Deals konzentrieren. Grund und Boden dürften ihrer Meinung nach nicht den Marktkräften überlassen werden. Die SPD-Abgeordnete zeigte sich froh darüber, dass der Landwirtschaftsminister ein neues Agrarstrukturgesetz vorlegen wolle. Wichtig sei es, schnell zu handeln, denn die Bodenpreise seien in den vergangenen Jahren enorm gestiegen. Pasbrig zitierte aus Medienberichten, wonach sich der Preis für einen Hektar Land in Sachsen-Anhalt in den vergangenen vierzehn Jahren vervierfacht habe.

„Schaufensterantrag“ meint die AfD

Wenn die Grünen in den vergangenen Jahren als Mitglied der Kenia-Koalition mit einer „grünen“ Landwirtschaftsministerin die Interessen des Landes Sachsen-Anhalt in diesem Punkt nicht hätten durchsetzen können, sei es jetzt sehr bizarr, einen solchen Antrag zu stellen, kritisierte Hannes Loth (AfD). Zumal doch die Ministerin damals argumentiert habe, dass zunächst eine bundespolitische Lösung hergestellt werden müsse. Umso mehr wunderte sich Loth, warum es zu dem Thema im jetzigen Koalitionsvertrag auf Bundesebene keine Festlegung gebe, obwohl die Grünen dort an der Regierung beteiligt seien. „Schaufensteranträge“ wie dieser sollten seiner Meinung nach nicht einmal in den Ausschuss kommen.

FDP kritisch bei staatlichen Eingriffen

Johannes Hauser (FDP) räumte ein, dass man sich jetzt mit dem Thema auseinandersetzen müsse, denn die Unsicherheit in der Agrarwirtschaft sei enorm groß. Er forderte eine „bodenständige, aktive, wettbewerbsfähige Landwirtschaft, egal in welcher Betriebsform“. Bei staatlichen Eingriffen sei die FDP aber skeptisch. Das wäre in etwa so, „als wenn der Faule dem Fleißigen gleichgestellt würde“, kritisierte Hauser. Die Größe des Betriebs sei nicht entscheidend dafür, ob gute oder schlechte Arbeit gemacht werde. Man benötige ein Gesetz, bei dem man hinterher wisse, woran man sei. Bodenspekulationen, wie von Frederking beschrieben, lehnte auch er ab.

DIE LINKE: Share-Deals sind ein großes Problem

Die Share-Deals seien tatsächlich ein riesiges Problem, betonte Kerstin Eisenreich (DIE LINKE) und stimmte den Grünen zu. Damit komme es zu einer großen Konzentration von Boden, der nicht zwingend für die Landwirtschaft genutzt werde. Was die Ankündigung des Landwirtschaftsministers angehe, sei die Linken-Abgeordnete eher skeptisch. Während man immer weiter diskutiere, stiegen die Preise für die Landwirtschaft stetig an. „Wer also den Boden für die Landwirte sichern will, der muss endlich handeln.“ Der Bodenbesitz müsse im Dorf und der ländlichen Region gehalten werden, er gehöre nicht in die Hand von Spekulanten, so Eisenreich.

Olaf Feuerborn (CDU) begrüßte den Antrag der Grünen grundsätzlich, gänzlich seien Bodenspekulationen jedoch nicht zu vermeiden. Außerdem befänden sich etwa 75 bis 80 Prozent des Bodens in Sachsen-Anhalt derzeit noch in breitem Eigentum der Bevölkerung. Auch bei den Erben würde man schon heute nicht wissen, an wen sie den Boden weitergeben würden. Natürlich bräuchten die Landwirte den Boden für ihre Existenz. Allerdings stelle der Boden auch eine Sicherheit für die Betriebe dar; er könne im Notfall verkauft werden, um liquide zu bleiben, so der CDU-Abgeordnete.

Am Ende der Debatte überwiesen die Abgeordneten den Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten, wo er nun weiter beraten wird.