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Plenarsitzung

Bedürfnisse pflegender Kinder berücksichtigen

Die sogenannten Young Carer, das sind Kinder und Jugendliche, die als pflegende Familienangehörige mitunter sehr viel Verantwortung übernehmen müssen, waren im April 2022 Thema zweier Anträge im Landtag von Sachsen-Anhalt. Nach Schätzungen gibt es in Sachsen-Anhalt etwa 5 000 Young Carer; etwa 2 000 Kinder/Jugendliche werden von der zusätzlichen Arbeit in der Familie belastet und in ihrer freien Entwicklung eingeschränkt.

Sowohl die Fraktion der AfD als auch von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatten durch ihre Anträge erreichen wollen, dass die Landesregierung die jungen Pflegenden stärker in den Fokus rückt und dabei hilft, Unterstützungsangebote zu erstellen oder zu vermitteln, damit deren Belastungs- und Bedarfslagen einen eigenen kritischen Punkt nicht überschreiten.

Die Koalition hatte zu beiden Anträgen fast gleichlautende Alternativanträge eingebracht, die auch vom Plenum beschlossen worden waren. Eine ganz wesentliche Formulierung lautete auch hierin: „Der Landtag bittet die Landesregierung [um die weitere] Verbesserung der Situation von sogenannten ‚Young Carern‘.“ Etwas mehr als ein Jahr ist nach diesem Beschluss vergangen. Die Landesregierung hatte in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am Mittwoch, 14. Juni 2023, die Möglichkeit, zur Umsetzung des Landtagsbeschlusses Stellung zu beziehen.

Berichterstattung durch die Landesregierung

Zunächst sei es darum gegangen, beteiligte Institutionen – zum Beispiel die örtlichen Träger der Jugendhilfe – auf schon bestehende relevante Unterstützungsmöglichkeiten für betroffene Kinder und Jugendliche hinzuweisen. Gleiches gelte für den Bereich der Nachbarschaftshelfer/innen. Diese sind engagierte Einzelpersonen, die pflegebedürftige Menschen bei Dingen des alltäglichen Lebens unterstützen und direkt vor Ort erleben, wenn junge Menschen in einen Pflegeprozess eingebunden und mitunter überfordert sind. In die Schulung von Nachbarschaftshelfern ist das Sujet „Young Carer“ nun integriert worden.

Viele Leistungen müssten nicht von den Kindern und Jugendlichen ausgeführt werden, es sei also eine Entlastung bei der Arbeit selbst und eine psychosoziale Entlastung vonnöten – und das auch schon auf Basis gesetzlicher Grundlagen.

An die vierzehn Jugendämter als Primäreinrichtung im Land sei herangetragen worden, die Informationen über Hilfen für Young Carer in leichtverständlicher Form an die ortsansässigen Beratungsstellen auszureichen, damit sie von dort via Jugendarbeit an die jungen Menschen weitergegeben werden könnten. Zudem sei vonseiten des Sozialministeriums generell die Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich des Themas intensiviert worden.

Pilotprojekt zu den Young Carern

Mithilfe eines landeseigenen Pilotprojekts (mit Ehrenamtlichen, Fortbildenden und jungen Pflegenden selbst) soll nun ermittelt werden, wie Betroffene zunächst einmal ermittelt und dann Hilfsangebote niedrigschwellig zur Verfügung gestellt werden können. Es sei bisweilen nicht so leicht, betroffene Kinder und Jugendliche zu erkennen, es müsse ein Hand-in-Hand-Arbeiten ganz unterschiedlicher Institutionen geben – von der Schulsozialarbeit und dem Medizinischen Dienst, der vor Ort die Familienverhältnisse in Augenschein nimmt, über Apotheken, die kassenärztliche Vereinigung und Pflegedienste bis hin zu Nachbarn, die eine starke Belastung der Kinder und Jugendlichen wahrnehmen.

Auftrag wurde erfüllt

Mit der Berichterstattung durch die Landesregierung ist dem Beschluss des Landtags vom April 2022 zunächst entsprochen worden. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung einigte sich darauf, das Thema in einem Jahr noch einmal aufzurufen, um sich über den Stand des Pilotprojekts zu informieren. In welcher Form dies geschehen wird, wurde noch nicht abschließend festgelegt.

Drucksachen zum Thema „Young Carer“