Am 30. November 1918 wurde das aktive und passive Wahlrecht für alle Bürgerinnen und Bürger in der Verordnung über die Wahl zur verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung verankert. Ein jahrzehntelanger Kampf hatte damit ein Ende gefunden. Im Januar 1919 fand die erste nationale Wahl unter Beteiligung der weiblichen Bevölkerung statt mit einer Wahlbeteiligung von 83 Prozent. Der Nationalversammlung gehörten dann 37 weibliche Abgeordnete an.
Der Kampf der Frauenbewegung sorgte für ein gesellschaftliches Umdenken. Aber auch nach der Einführung des Frauenwahlrechts stellten sich Fragen nach Gleichheit und Gleichberechtigung der Geschlechter.
In diesem Band des Verlages des Instituts für Sozialforschung in Hamburg wird die Demokratiegeschichte als Geschichte des Frauenwahlrechts aus verschiedenen Perspektiven dargestellt und aufgezeigt, wie international die Geschichte der Demokratisierung ist. Die Zeitspanne reicht dabei vom Kampf der Sufragetten für die Gleichberechtigung der Frauen um 1900 bis zum Einfluss des Frauenwahlrechts auf die niederländische Wahlkultur im 20. Jahrhundert.