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Plenarsitzung

Ausschuss der Regionen

Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) ist eine beratende Einrichtung der EU, die sich aus lokal und regional gewählten Vertretern aller 27 Mitgliedsländer zusammensetzt. Diese können über den Ausschuss Stellungnahmen zu EU-Rechtsvorschriften abgeben, die sich direkt auf ihre Regionen und Städte auswirken. Deutschland entsendet 24 Mitglieder in den Ausschuss.

Das Brüsseler Gebäude, in dem der Ausschuss der Regionen tagt.

Das Brüsseler Gebäude, in dem der Ausschuss der Regionen tagt.

Aufgaben des Ausschusses der Regionen

Der Ausschuss verschafft Regionen und Städten in der EU ein förmliches Mitspracherecht bei der Gesetzgebung in Europa. Dadurch ist gewährleistet, dass die Anliegen von regionalen und lokalen Behörden respektiert werden.

Die Europäische Kommission, der Rat der EU und das Europäische Parlament müssen den Ausschuss anhören, wenn sie Rechtsvorschriften in Bereichen formulieren, die lokale und regionale Gebietskörperschaften betreffen, zum Beispiel Gesundheit, Bildung, Beschäftigung, Sozialpolitik, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt, Verkehr, Energie und Klimawandel.

Versäumen sie dies, kann der Ausschuss ein Verfahren beim Gerichtshof einleiten. Wenn der Ausschuss einen Legislativvorschlag erhält, erarbeitet er eine Stellungnahme, nimmt sie an und leitet sie an die betreffenden EU-Institutionen weiter. Der Ausschuss kann zudem auf eigene Initiative Stellungnahmen abgeben.

Zusammensetzung des Ausschusses

Die Ausschussmitglieder sind gewählte Vertreter lokaler oder regionaler Behörden. Jedes Land benennt die Mitglieder seiner Wahl, die daraufhin vom Rat der EU für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt werden. Eine Verlängerung des Mandats ist möglich. Die Anzahl der Mitglieder pro Land richtet sich nach der Bevölkerungszahl der Länder.

Die Mitglieder eines Landes bilden die nationale Delegation, die die politische, geografische, regionale und lokale Realität ihres Landes widerspiegelt. Jedes Mitglied kann sich außerdem einer der politischen Fraktionen im Ausschuss anschließen, sofern es dies wünscht. Die Mitglieder können auf Wunsch aber auch davon absehen, sich einer politischen Fraktion anzuschließen (fraktionslos).

Den Präsidenten oder die Präsidentin wählt der Ausschuss aus den eigenen Reihen für die Dauer von zweieinhalb Jahren.

Arbeitsweise des Ausschusses der Regionen

Der Ausschuss benennt aus den Reihen seiner Mitglieder einen Berichterstatter oder eine Berichterstatterin, der/die Interessenvertreter konsultiert und eine Stellungnahme vorbereitet. Deren Wortlaut wird von der Fachkommission des Ausschusses für den betreffenden Politikbereich erörtert und angenommen. Anschließend wird die Stellungnahme allen Mitgliedern in der Plenartagung vorgetragen, die über eventuelle Änderungen abstimmt und den Text annimmt. Im letzten Schritt wird die Stellungnahme allen zuständigen EU-Institutionen vorgelegt.

Pro Jahr finden bis zu sechs Plenartagungen statt, auf denen Stellungnahmen zu 50 bis 80 EU-Legislativvorschlägen angenommen werden.

Der Ausschuss der Regionen und Sie

Der Ausschuss setzt sich für Beteiligung auf allen Ebenen ein – von regionalen und lokalen Behörden bis hin zu Einzelpersonen. Regionale und lokale Behörden, Verbände, NRO, Fachleute und Wissenschaftler können sich über das Internet an Umfragen, Konsultationen und Veranstaltungen beteiligen. Der Wettbewerb „Europäische Unternehmerregion“ steht allen Regionen mit politischen Zuständigkeiten offen; Dissertationswettbewerbe richten sich an Wissenschaftler.

Der Ausschuss hat verschiedene Netze eingerichtet, die es allen EU-Regionen und -Städten ermöglichen, die besten Verwaltungsmethoden auszutauschen und sich gemeinsam in EU-Debatten zu Fragen wie Wachstum und Beschäftigung, Klimawandel, grenzübergreifende Zusammenarbeit, Entwicklung und Subsidiarität einzubringen.

Lokale und regionale Behörden können auch die Charta der Multi-Level-Governance in Europa unterzeichnen, die die Legitimation und Verantwortlichkeit von Städten und Regionen bei der Umsetzung der EU-Politik in den Blick der Öffentlichkeit rückt.