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Plenarsitzung

Wahlhelfer gesucht!

Sieben Wochen nach der ersten freien Volkskammerwahl im März 1990 wurden die 12,3 Millionen wahlberechtigten DDR-Bürger am 6. Mai erneut an die Wahlurnen gerufen. Wie überall in der Republik, sollten auch in den Bezirken Halle und Magdeburg, dem heutigen Sachsen-Anhalt, nach dem Fall der Mauer im November 1989 auf dem Weg in das vereinte Deutschland neue Kommunalparlamente bestimmt werden. 

Im Wahllokal 239 Halle Süd kam es bei der ersten freien Kommunalwahl zu einer besonderen Geschichte. Als das Wahllokal um 7 Uhr öffnete waren anstatt der erforderlichen sieben Mitglieder des Wahlvorstandes nur vier anwesend. Ob die Wahl trotzdem stattfinden konnte und wie der Tag im Wahllokal Halle Süd ausgegangen ist, sehen Sie in einem Fernsehbericht des Magazins „Länder Life“, Quelle: Deutsches Rundfunkarchiv

Im Vergleich zur Volkskammerwahl im März verlor die CDU bei der ersten freien Kommunalwahl zwar Stimmen, blieb aber mit großem Abstand die stärkste Partei.

In sieben der 14 Bezirksstädte gewann die CDU die Mehrheit und stellte die Oberbürgermeister, die 1990 noch nicht direkt, sondern von den Stadtparlamenten gewählt wurden. Grafik: Ideengut OHG

In Halle wurden 160 Abgeordnete gewählt. In der Stadtverordnetenversamm-lung waren unter anderem die CDU mit 47, die SPD mit 35 und die PDS mit 28 Sitzen vertreten. Zum Oberbürgermeister wurde am 6. Juni 1990 der CDU-Abgeordnete Dr. Peter Renger gewählt, der jedoch im Februar 1991 wegen Stasi-Vorwürfen zurücktreten musste. Sein Nachfolger wurde Dr. Klaus Rauen (CDU). 

In Magdeburg wurde die SPD mit 33 Prozent stärkste Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung und stellte 50 der 150 Abgeordneten. Die CDU kam auf 31,3 Prozent, die PDS auf 16,1 Prozent. Grüne und Bündnis 90 traten in einer Listenvereinigung an und errangen 8,2 Prozent der Stimmen. Der SPD-Spitzenkandidat Willi Polte wurde am 31. Mai zum Oberbürgermeister gewählt. 

Nicht nur an Wahlhelfern mangelte es in einigen Wahlbezirken, sondern beinahe kurios erscheint es, dass vor der Kommunalwahl am 6. Mai 1990 die Zuständigkeiten und Aufgaben der Gemeindeorgane noch nicht neu geregelt waren. Erst am 17. Mai beschloss die Volkskammer die neue Kommunalverfassung. Mit diesem Gesetz erhielten die Gemeinden, Städte und Landkreise wieder die Möglichkeit, „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln“, wie es nun im neuen Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR hieß. 

Der Text stammt aus unserem Archiv vom Oktober 2015.