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Plenarsitzung

Grünes Band wird Naturmonument

Die ehemalige innerdeutsche Grenze wird als Nationales Naturmonument ausgewiesen. Das hat der Landtag im Oktober-Plenum beschlossen. Ziel des Gesetzes: Die Erinnerung wachhalten und die einzigartige Natur schützen. 

Grenzabschnitt entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze bei Rhoden, nördlich von Osterwieck. Foto: Manuel Pape

Nationales Naturmonument ist in Deutschland seit 2010 eine Kategorie für Schutzgebiete in Natur und Landschaft von nationaler Bedeutung. Dazu gehört das sogenannte Grüne Band, die 1 400 Kilometer lange ehemalige innerdeutsche Grenze. Als erstes Bundesland hat Thüringen seinen Abschnitt als Nationales Naturmonument erklärt. Kurz vor dem 30. Jahrestag des Mauerfalls hat nun auch Sachsen-Anhalt seine 343 Kilometer ausgewiesen. 

Gesetz war große Herausforderung

Jürgen Barth (SPD) resümierte eingangs die teils herausfordernde Entstehung des Gesetzes, bei der es hohe Anforderungen insbesondere an die Transparenz gegenüber der Bevölkerung gab. Für eine öffentliche Anhörung im August 2019 seien über 150 betroffene Vereine und Verbände eingeladen worden, ihre Meinung und Stellungnahme zum Gesetzentwurf abzugeben. Im Namen des Ausschusses für Umwelt und Energie bat der SPD-Abgeordnete den Landtag, der nun vorliegenden Beschlussfassung zuzustimmen.

Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erklärte, es hätte zwar teils kontroverse Debatten um das Grüne-Band-Gesetz gegeben, dennoch würden die meisten Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhalter der Idee positiv gegenüberstehen. Verständliche Ängste hätte es bei Eigentümern und Nutzern entlang des Grünen Bandes gegeben, dass sie wieder „enteignet“ werden könnten. Die Ministerin versicherte jedoch: „Das wird nicht geschehen!“ Außerdem erklärte sie, die eigentliche Arbeit beginne jetzt, denn es gelte, Projekte zu entwickeln, wie Naturschutz und Erinnerungskultur entlang des Grünen Bandes mit Leben erfüllt werden könnten. Dies solle immer in enger Zusammenarbeit mit den Akteuren vor Ort geschehen.

Grenzabschnitt entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze bei Dahrendorf, westlich von Salzwedel. Foto: Manuel Pape

Gesetz ist „ungerecht, ungenau, unzureichend" 

Für Hannes Loth (AfD) ist das Gesetz „ungerecht, ungenau, unzureichend und daher nicht umsetzbar“. Die Kenia-Koalition wolle das Land 30 Jahre nach dem Mauerfall erneut trennen, so Loth. Die im Gesetz festgelegten Auflagen für die Landwirtschaft würden teilweise einem Berufsverbot gleichkommen. Zwar betone die Umweltministerin, so weit werde es nicht kommen, jedoch fehle ihm das Vertrauen. Der AfD-Abgeordnete kritisierte weiter, dass ein Haushaltsvorbehalt in den Gesetzentwurf eingefügt wurde. Deshalb forderte er, das Projekt zurück in den Prüfstatus zu schicken, da es gegen Artikel 23 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtags verstoße. Die AfD werde keinem „Enteignungsgesetz“ zustimmen. 

Naturschutz und Erinnerungskultur verbinden

Die CDU-Fraktion hätte immer zu dem Gesetz gestanden, besonders wichtig sei seiner Fraktion die Erinnerungskultur und die Klärung aller rechtlichen Fragen des Eigentums und der Bewirtschaftung gewesen, konstatierte Andreas Schumann (CDU). Die CDU habe immer darauf geachtet, dass keine neue „grüne Grenze“ entstehe und Eigentum geschützt werde. Beides sei letzten Endes gelungen. Nun gelte es, das Grüne Band als einen Ort der geschichtlichen und politischen Erinnerung zu etablieren.

Kerstin Eisenreich (DIE LINKE) sagte, dass die ehemalige Grenze ein einzigartiger und deshalb schützenswerter Naturraum sei, wäre bereits kurz nach der Maueröffnung bekannt gewesen. Das Gesetz ermögliche eine Kombination aus Erinnern und Beschützen und werde so dem einzigartigen Naturmonument gerecht. Jedoch könne das Gesetz nur ein erster Schritt sein. Eisenreich plädierte dafür, langfristig die Idee eines Grünen Bandes durch ganz Europa zu unterstützen.

Akteure vor Ort bei Projektideen mitnehmen

Nach 30 Jahren habe sich die ehemalige Grenze zu einer einzigartigen Lebenslinie, einer „ökologischen Schatzkammer“ entwickelt, stellte Wolfgang Aldag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) fest. So fänden 1 200 Tier- und Pflanzenarten am Grünen Band einen sicheren Rückzugsort. Aldag sagte weiter, die Identitätsstiftung finde in erster Linie durch die Menschen vor Ort statt. Diese ehrenamtlichen Akteure warteten auf Unterstützung, die nun mit der Ausweisung des Nationalen Naturmonuments möglich werde.

Silke Schindler (SPD) erklärte: „Das Grüne Band ist in den letzten Jahren ein einmaliger Biotopverbund geworden.“ Mit der Ausweisung des Nationalen Naturmonuments sei es nun möglich, die Belange von Naturschutz und Erinnerungskultur zu verbinden. Genau dies sei den vor Ort lebenden Menschen besonders wichtig gewesen. Schindler verwies aber auch darauf, dass der Beschluss des Gesetzes erst der Anfang sei, um die Ziele des Gesetzes langfristig praktisch zu verwirklichen.

Am Ende der Debatte wurde das Gesetz von der Mehrheit der Abgeordneten beschlossen.