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Plenarsitzung

Landtage wurden per Gesetz aufgelöst

Der Begriff der Gleichschaltung ist ein maßgeblicher Aspekt des Funktionierens einer Diktatur. Ursprünglich aus der Elektrotechnik stammend, versinnbildlich er, wie eine gleichgeschaltete Gesellschaft agiert: alles fließt gelenkt und verdrahtet nur noch in eine Richtung. Dieses Prinzips haben sich die Nationalsozialisten bedient: Kurz nach der Machtübernahme/Machtergreifung begannen sie damit, die meisten Organisationen im Staat, also Parteien, Verbände, Vereine und die Medien auf die politischen Ziele der Nationalsozialisten hin auszurichten.

Teil des Titelblatts des Reichsgesetzblatts vom 7. April 1933, durch das das zweite Gleichschaltungsgesetz in Kraft trat.

Das zweite Gleichschaltungsgesetz wurde am 7. April 1933 im Reichsgesetzblatt veröffentlicht und trat somit in Kraft.

Die Gleichschaltung betraf auch den Politikapparat auf Reichsebene und in den deutschen Ländern. Mit dem Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933 hatte Adolf Hitler als Reichskanzler einer NSDAP-dominierten Reichsregierung den Reichstag faktisch außer Kraft gesetzt. Mit dem „Vorläufige[n] Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“ vom 31. März 1933 wurde ein erster wichtiger Schritt für die Gleichschaltung auch der Länder des Deutschen Reichs getätigt. Die Landesparlamente hatten wie üblich von der Reichstagswahl am 5. März 1933 unberührt weitergearbeitet. Mit dem Gleichschaltungsgesetz vom Ende desselben Monats änderte sich dies: Die Ergebnisse der Reichstagswahl wurden einfach auf die Landesparlamente gespiegelt, NSDAP- und DNVP-Abgeordnete rückten zuhauf in die Parlamente ein, ebenso in Bürgerschaften, Kreistagen und Gemeinderäten. Die der KPD (oder anderen kommunistischen Gruppierungen) zugefallenen Sitze durften laut Gesetz nicht zugeteilt werden.

Die früheren Landesregierungen wurden durch NSDAP-geführte Landesregierungen ersetzt. Diese wiederum erhielten eigene Ermächtigungsgesetze, um Gesetze auch gegen die Landesverfassung erlassen zu können. Durch das Zweite Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich vom 7. April 1933 wurden Reichsstatthalter eingeführt. Diese konnten die Landesregierungen ernennen und entlassen und durften die Landesparlamente auflösen.

Bereits ein Jahr nach dem Machtantritt verabschiedete der unlängst nationalsozialistische Reichstag (alle anderen Parteien waren ja verboten worden) aber am 30. Januar 1934 das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs. Durch dieses wurden die Landesparlamente abgeschafft, aus den Landesverwaltungen wurden Verwaltungsstellen des Reichs. Der Reichsrat wurde Mitte Februar 1934 aufgelöst. Alle Macht über Reich, Land, Kommune und Mensch lag nun bei der NS-Reichsregierung, lag nach Führerprinzip in einer Hand.

Titelblatt des Reichsgesetzblatts vom 7. April 1933, durch das das zweite Gleichschaltungsgesetz in Kraft trat.

Titelblatt des Reichsgesetzblatts vom 7. April 1933, durch das das zweite Gleichschaltungsgesetz in Kraft trat.