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Plenarsitzung

AfD scheitert zweimal mit LT-Vize-Vorschlag

Die AfD-Fraktion hatte den Abgeordneten Hagen Kohl für die Wahl zum Vizepräsidenten des Landtags von Sachsen-Anhalt vorgeschlagen. Nach Auszählung der Stimmen verpasste er allerdings in zwei Wahlgängen die nötige Mehrheit. Der dritte Wahlgang wurde – anders als von der AfD-Fraktion zunächst beantragt – nicht unmittelbar durchgeführt, sondern soll nach Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und FDP in der November-Sitzungsperiode auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Portraitfoto des AfD-Abgeordneten Hagen Kohl.

Der Abgeordnete Hagen Kohl scheiterte zweimal bei der Wahl zum Vizepräsidenten des Landtags von Sachsen-Anhalt

Laut Geschäftsordnung des Landtags schlagen die drei stärksten Fraktionen jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Vizepräsidentin oder zum Vizepräsidenten vor. Das vorgeschlagene Mitglied des Landtags ist gewählt, wenn es die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.

Die AfD-Fraktion hatte für die Oktober-Sitzungsperiode 2021 einen Wahlvorschlag für die Wahl eines Vizepräsidenten des Landtags von Sachsen-Anhalt eingebracht. Nachdem deren erster Kandidat Matthias Büttner (Staßfurt) während der konstituierenden Sitzung nicht genügend Stimmen auf sich vereinen konnte und Kandidat Nummer zwei, Matthias Lieschke, vor der Wahl im September wieder aus dem Rennen genommen worden war, wollte die Fraktion am Donnerstag, 14. Oktober 2021, den Abgeordneten Hagen Kohl ins Amt wählen lassen.

Im ersten Wahlgang verpasste Kohl die nötige Mehrheit bei 44:48:3 Stimmen. Seine Fraktion beantragte daraufhin einen zweiten Wahlgang. Auch hier konnte Kohl mit 43:46:6 Stimmen keine Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereinen. Gegen einen unmittelbaren dritten Wahlgang votierten dann die übrigen fünf Fraktionen des Landtags. Damit verfügt der Landtag mit Anne-Marie Keding (CDU) und Wulf Gallert (DIE LINKE) weiterhin über zwei Vizes.