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Plenarsitzung

Katastrophenschutz als Gesetz novellieren

Von marginalen Änderungen im Ergebnis der Hochwasserkatastrophe 2002 abgesehen, sei das Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt seit seinem erstmaligen Inkrafttreten 1994 quasi unverändert geblieben, erinnert die SPD-Fraktion. Sie meint, dass das Katastrophenschutzgesetz nach dreißig Jahren eine Modernisierung verdient habe und wollte diese im Rahmen einer Aktuellen Debatte anstoßen.

Feuerwehrleute bereiten sich auf ihren Einsatz vor.

Feuerwehrleute bereiten sich auf ihren Einsatz vor.

Katastrophenvoralarm ins Gesetz

Die Aktuelle Debatte werde passgenau am Internationalen Tag der Katastrophenvorsorge geführt, sagte Rüdiger Erben (SPD). Viel zu schnell vergesse man die Auswirkungen von Katastrophen und stütze sich auf veraltete Gesetze. Im geltenden Katastrophenschutz werde noch auf das THW-Helfergesetz und den Bundesgrenzschutz verwiesen, die es beide nicht mehr gebe. Neue Herausforderungen würden dagegen nicht ausreichend berücksichtig: der Cyberraum, der Ausfall kritischer Infrastruktur, geopolitische Veränderungen, zunehmende Klimaereignisse und der Zivilschutz. Es müsse zudem eine Veränderung bei der Einordung von Gefahrenlagen als Katastrophenfall geben, beispielsweise als „außergewöhnliches Ereignis“. Erben warb für die Aufnahme des „Katastrophenvoralarms“ in das Gesetz. „Helfer zweiter Klasse“ dürfe es nicht mehr geben – die Ansprüche aller Helfenden müssten entsprechend gleichgestellt werden.

Neues Referat eingerichtet

„Es sei auch noch Tag des Rauchmelders“, erinnerte Innenministerin Dr. Tamara Zieschang (CDU) mit einem Augenzwinkern und dankte für die Aktuelle Debatte. Es sei völlig unstrittig, dass es neue Formen von Krisensituationen gebe, darüber Extremwetterereignisse, die den Katastrophenschutz vor neue Herausforderungen stelle. Am 1. Februar 2023 habe das von ihr im Innenministerium ins Leben gerufene neue Referat „Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement“ seine Arbeit aufgenommen. Die Abwehr von Katastrophen erfordere sofortiges Handeln, so Zieschang, die regionalen Gegebenheiten und Einsatzmöglichkeiten müssten genau bekannt sein. Es werde kontinuierlich im Land in den Katastrophenschutz investiert. Eine grundlegende Neukonzeptionierung des Katastrophenschutzgesetzes des Landes sei nicht nötig, so Zieschang, über punktuelle Änderungen könne man selbstverständlich reden.

Gesetz nur so gut wie die Ressourcen

Das Format der Aktuellen Debatte sei bei diesem Thema nicht zielführend, monierte Hagen Kohl (AfD). Die Einbringung eines Antrags sei besser gewesen, um dann im Ausschuss über die Änderungsbedarfe diskutieren zu können – zum Beispiel bei der Lagervorratshaltung, beim Katastrophenvoralarm und bei der Zusammenlegung diverser Schutzgesetze. Die AfD-Fraktion setze sich für die Stärkung des Katastrophenschutzes ein, betonte Kohl und berichtete von seinen Erfahrungen im Magdeburger Stadtrat. Das Katastrophenschutzgesetz sei nur so gut wie die vorhandenen Ressourcen, die zur Umsetzung von Hilfsmaßnahmen nötig seien. Er warb für die Sensibilisierung zum Thema auch auf Gemeindeebene.

Hilfe auch vom Bund nötig

„Die Bürger erwarten, dass der Laden funktioniert und dass der Staat im Ernstfall handlungsfähig ist“, betonte Chris Schulenburg (CDU). Die Landkreise und Gemeinden seien in Sachsen-Anhalt im Katastrophenfall gut gewappnet, das hätten die letzten Extremereignisse im Land gezeigt. Die digitale Bedrohung sei im Tagesgeschäft angekommen, in Bitterfeld-Wolfen habe auch die Bundeswehr unterstützen müssen. Das Land brauche also auch die Hilfe des Bundes. Die Haushaltsmittel des Bundes für das Technische Hilfswerk sollen reduziert werden, das sei für die CDU unverständlich. Auch beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz sollen im kommenden Jahr 23 Prozent eingespart werden, Kürzungen seien auch bei den Mitteln für die Sireneninfrastruktur vorgesehen, kritisierte Schulenburg.

„Parlamentarische Initiative muss folgen“

Katastrophen begleiteten die Menschen schon von Anbeginn an, heute seien wir allerdings besser bei deren Bewältigung aufgestellt, meinte Andreas Henke (DIE LINKE). Der Katastrophenschutz liege in der Befugnis der Länder. Im Ernstfall seien die örtlichen Behörden immens gefordert, da in kurzer Zeit sehr viel geleistet werden müsse. Die Zusammenarbeit der unteren und oberen Katastrophenschutzbehörden müsse gut funktionieren. Der Bedarfsanalyse und Bedarfsplanung müsse ein modernes Katastrophenschutzgesetz Rechnung tragen. Zu denken sei auch an die Gleichbehandlung aller zum Einsatz kommenden Hilfskräfte. Dem jetzigen Anstoß der Diskussion müsse eine parlamentarische Initiative folgen, die zu einem modernen Gesetzentwurf führe, so Henke. Wichtig sei, dass es eine ausfinanzierte Grundlage für die Erfüllung des Gesetzesauftrags gebe.

„Seinerzeit gute Arbeit geleistet“

Während der Abgeordnete Kohl nur von seinen eigenen Befindlichkeiten aus dem Magdeburger Stadtrat berichtet und der Abgeordnete Schulenburg wie automatisch Ampel-Bashing betrieben habe, hätten besser konkrete Vorschläge für einen modernen Brand- und Katastrophenschutz vorgetragen werden sollen, monierte Guido Kosmehl (FDP). Das Katastrophenschutzgesetz sei bis heute anwendbar, man habe also seinerzeit gute Arbeit geleistet. Dennoch könnten durchaus Aktualisierungen und Konkretisierungen vorgenommen werden, räumte Kosmehl ein. Man werde sich koalitionsintern zu möglichen Änderungen am Gesetz verständigen – beispielsweise bei Fragen der Zuständigkeit, der besseren Vernetzung und des Einsatzes der unterschiedlichen Helfergruppen.

„Gefahrenlagen weniger wahrscheinlich machen“

Er habe sich im zurückliegenden Sommer intensiv mit den Katastrophenschutzorganisationen auseinandergesetzt und habe sie vor Ort in seinen Betreuungsregionen getroffen, meinte Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Die Anforderungen an das bestehende Gesetz hätten sich deutlich verändert. Naturkatastrophen und außergewöhnliche Schadensereignisse nähmen zu. Das Entstehen solcher Gefahrenlagen müsse weniger wahrscheinlich gemacht werden, man müsse also etwas an den Ursachen tun, betonte Striegel. Cyberangriffe seien mittlerweile zu einem koordinierten Alltagsproblem geworden. Eine Behandlung des Themas allein als Aktuelle Debatte reiche nicht aus, eine Novelle des Gesetzes müsse her.

Am Ende der Aktuellen Debatte wurden wie gewohnt keine Beschlüsse zur Sache gefasst.