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Plenarsitzung

Über den Datenskandal am Uniklinikum

Auf Antrag der AfD-Fraktion haben die Fraktionen im Oktober-Plenum über den kürzlich bekanntgewordenen „Datenskandal am Universitätsklinikum Magdeburg“ debattiert. Die Aktuelle Debatte sollte Gelegenheit geben, Strategien der Landesregierung und den Umgang mit den Entwicklungen zu erörtern, so die AfD. Der Staat dürfe nicht wegsehen, wenn aus Landeseinrichtungen heraus Straftaten vorbereitet oder begünstigt würden. Hintergrund: Eine frühere Mitarbeiterin der Universitätsklinik spielt eine Rolle in Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen Linksextreme. Die Mitarbeiterin soll Daten des Einwohnermeldeamts abgefragt und an Gewalttäter weitergegeben haben.

Außenfassade des Uni-Klinikums Magdeburg

Blick auf den Eingangsbereich des Magdeburger Universitätsklinikums.

Matthias Büttner (Staßfurt, AfD) erläuterte zunächst, wie die Uniklinik-Mitarbeiterin Ines F. ins Blickfeld der Ermittler habe kommen können. Einen ganzen Ordner hätten die Ermittler auf dem PC von Ines F. gefunden, der den Titel „AfD“ trage. Büttner äußerte viele Fragen, die er im Zusammenhang mit diesem Vorfall habe, unter anderem, warum die Öffentlichkeit erst jetzt davon erfahre. Er fragte zudem, ob man bei linksextremen Aktivitäten vielleicht nachsichtiger sei? Der AfD-Abgeordnete beschrieb darüber hinaus verschiedene Verbindungen, die es angeblich zwischen Linken-Parlamentariern und Linksextremisten gebe.

Minister verweist auf laufendes Verfahren

Es handle sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren, daher werde weder er noch ein anderes Regierungsmitglied etwas dazu sagen, betonte der Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt, Prof. Dr. Armin Willingmann (SPD). Von den mehr als 5 000 Mitarbeitern des Uniklinikums hätten lediglich sieben Personen Zugriff auf Bundesmeldedaten gehabt, dies natürlich unter strengen Auflagen. Das Uniklinikum teilte mit, dass man sich an alle Vorschriften gehalten habe. Im Aufsichtsrat werde geklärt werden, ob es irgendwelche Fehler in der Sicherheitsarchitektur gegeben habe. 

Rüdiger Erben (SPD) kritisierte empört, dass Textpassagen des AfD-Antrags aus einem Verfassungsbericht gegen Rechtsextremisten stammten. Dennoch sei der vorliegende Fall sehr besorgniserregend, besonders hinsichtlich des Zugangs zu bundesweiten Einwohnermeldedaten. „Es geht in diesem Fall um sensible Daten sämtlicher in der Bundesrepublik lebenden Menschen.“ Ansonsten müsste man die Arbeit der Ermittlungsbehörden abwarten, so Erben.

Linke mahnt: Keine Vorverurteilung

Wenn sich die Vorwürfe des Datenabrufs bewahrheiten sollten, dann müsste man sich natürlich damit beschäftigen, erklärte Henriette Quade (DIE LINKE). Die AfD-Fraktion wolle mit der Debatte aber eine Vorverurteilung vornehmen und, „politische Legenden“ erfinden. Das Bemühen um den Datenschutz seitens der AfD sei nicht glaubwürdig. Zwar sei der Mitarbeiterin gekündigt worden, es gebe aber bislang keine Beweise seitens des Uniklinikums, dass sie es gewesen sei, die die Daten abgerufen habe, argumentierte Quade. Selbst wenn sich die Vorwürfe bewahrheiteten, sei es immer noch ein Einzelfall: „Es gibt keine linksextremen Netzwerke in den öffentlichen Behörden des Landes.“

Datenpanne wirft grundsätzliche Fragen auf

Guido Kosmehl (FDP) verwies auf das laufende Ermittlungsverfahren. Außerdem müsste man verschiedene Punkte auseinanderhalten. Zum einen die Vorgänge am Uniklinikum Magdeburg selbst und die dort geschehene „massive Datenpanne“. Zum anderen gebe es die Frage, wie man zukünftig grundsätzlich beim Abfragen von Meldedaten vorgehen wolle. Davon abgesehen, gebe es jedoch auch ein Problem mit Linksextremismus. Regelmäßige Zusammenstöße wie zum Beispiel in Leipzig-Connewitz dürften nicht verharmlost werden.

Dass sich die AfD vom Linksextremismus distanziere, würde man ihr sogar abnehmen, meinte Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Dass sie es aber nicht beim Rechtsextremismus tue, sei keine Überraschung. Er pflichtete der Abgeordneten Quade bei, dass Indizien auch in diesem Fall keinen richterlichen Urteilsspruch ersetzten. Der aktuelle Fall zeige, wie wichtig es sei, darüber zu sprechen, ob Abfragen von Meldedaten überhaupt notwendig seien. Ebenfalls nachteilig sei, dass es noch immer keinen neuen Datenschutzbeaufragten für das Land gebe.

Guten Ruf der Unimedizin nicht zerstören

Die Debatte hätte „einen stark innenpolitischen Drive“ bekommen, sagte Marco Tullner (CDU). Die Unimedizin dafür zu missbrauchen, sei dieser jedoch nicht zuträglich. Sollten Fehler passiert sein, müssten diese natürlich aufgeklärt werden. Jedoch dürfte das nicht dazu führen, dass die „kostbaren Schätze der Universitätsmedizin“ beschädigt würden. Denn die sie habe viele wichtige zukunftsweisende Aufgaben für unser Land.

AfD fordert „Sonderkommission Links“

Oliver Kirchner ergriff als AfD-Fraktionsvorsitzender das Wort und kritisierte, dass seitens des Landeskriminalamts bisher nichts geschehen sei, obwohl es zweifelsfrei feststehe, dass seine persönlichen Meldedaten abgerufen worden seien. Seiner Ansicht nach würde im Vergleich zu einem ähnlich gelagert Fall beim Abgeordneten Striegel mit zweierlei Maß gemessen. Dieser hätte sofort entsprechenden Schutz erhalten, so Kirchner. Er beteuerte, dass jeder seiner Kollegen gegen Extremismus sei. Jedoch fühle er sich selbst momentan nicht geschützt von diesem Staat.

Daniel Roi (AfD) erklärte, die Debatte müsste eigentlich jeden hier im Haus aufschrecken. Allerdings gebe es zwei Abgeordnete, die diese linksextreme Szene unterstützten. Mit Verweis auf eine Kleine Anfrage beschrieb der AfD-Abgeordnete, was die „Rote Hilfe“ sei und welche Verbindungen es zu einer Linken-Abgeordneten im Landtag gebe. Roi forderte von der Innenministerin, endlich eine „Sonderkommission Links“ einzusetzen und die Vorkommnisse an den Universitäten Magdeburg und Halle aufzuklären.

Am Ende der Aktuellen Debatte wurden naturgemäß keine Beschlüsse gefasst.